BAföG

Erlasse, Verordnungen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften o.ä. zum BAföG an die obersten Landesbehörden bzw. den Ämtern für Ausbildungsförderung im Zeitraum 28.05.2020 bis heute.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erlasse, Verordnung…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BAföG [#191910]
Datum
2. Juli 2020 08:22
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erlasse, Verordnungen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften o.ä. zum BAföG an die obersten Landesbehörden bzw. den Ämtern für Ausbildungsförderung im Zeitraum 28.05.2020 bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191910/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 414 - 18501/93(2020) Bonn, 06.07.2020…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
BAföG; hier: Antragsteller/in Antragsteller/in Antrag nach dem IFG vom 02.07.2020
Datum
6. Juli 2020 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 414 - 18501/93(2020) Bonn, 06.07.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend Ihrem o.a. Antrag übersende ich die von Ihnen erbetenen BAföG-Erlasse im Zeitraum vom 28.05.2020 bis 02.07.2020 . Andere Regelungen an die Obersten Landesbehörden bzw. die Ämter für Ausbildungsförderung sind im genannten Zeitraum nicht ergangen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente