BAföG Erlasse ab 02.07.2020

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Erlasse, Verordnungen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften o.ä. zum BAföG an die obersten Landesbehörden bzw. die Ämtern für Ausbildungsförderung ab dem 02.07.20 bis heute.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erlasse, Verordnung…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
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Betreff
BAföG Erlasse ab 02.07.2020 [#199157]
Datum
2. Oktober 2020 08:19
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erlasse, Verordnungen, Dienstanweisungen, Verwaltungsvorschriften o.ä. zum BAföG an die obersten Landesbehörden bzw. die Ämtern für Ausbildungsförderung ab dem 02.07.20 bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199157/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre erneute IFG-Anfrage erhalten. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]BAföG Erlasse ab 02.07.2020 [#199157]
Datum
5. Oktober 2020 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre erneute IFG-Anfrage erhalten. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass das BVA weder Empfänger noch Absender der begehrten Informationen ist. Bitte richten Sie Ihren Antrag daher zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Mit freundlichen Grüßen