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Bahnenbelegung/ Bahneneinteilung Schwimmbetrieb

Auslastungen für die jeweiligen Gruppen der Nutzerinnen und Nutzer.

Unsere Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Schwimmbecken, für andere Wasserbecken stellen wir eine gesonderte Anfrage. Schwimmbecken mit integriertem Nichtschwimmbecken zählen in dieser Anfrage als Schwimmbecken.

Wie viele Personen dürfen in die jeweils als Einzel/ Doppelbahnen eingeteilten Schwimmbecken.
Jeweils für
50 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb
50 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb
50 Meter Doppelbahnen im Schulschwimmbetrieb
27 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb
27 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb
27 Meter Doppelbahnen im Schulbetrieb
25 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb
25 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb
25 Meter Doppelbahnen im Schulschwimmbetrieb
19 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb
19 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb
19 Meter Doppelbahnen im Schulbetrieb
12 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb
12 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb
12 Meter Doppelbahnen im Schulbetrieb
Sofern es im nicht öffentlichen Schwimmbetrieb Einzelbahnen gibt, teilen Sie uns bitte die zugelassene Personenzahl für diese Einzelbahnen mit.

In unserer Anfrage gehen wir davon aus, dass für alle Schwimmhallen die gleiche Auslastung vorgesehen ist. "Doppelbahn ist Doppelbahn", egal ob in Pankow, Steglitz oder Kreuzberg" Sollte das nicht der Fall sein, ist die Frage nach der Begründung Teil dieser Anfrage.

Um Ihnen die Antworten zu erleichtern, reicht es uns, wenn Sie für den V ereinsbetrieb die niedrigste und die höchste Personenzahl pro Einzelbahn/ Doppelbahn angeben aus den Schwimmhallen, in denen öffentlicher Schwimmbetrieb stattfindet. Für die nur von Vereinen genutzten Bäder stellen wir eine gesonderte Anfrage.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bahnenbelegung/ Bahneneinteilung Schwimmbetrieb [#197341]
Datum
17. September 2020 10:54
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auslastungen für die jeweiligen Gruppen der Nutzerinnen und Nutzer. Unsere Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Schwimmbecken, für andere Wasserbecken stellen wir eine gesonderte Anfrage. Schwimmbecken mit integriertem Nichtschwimmbecken zählen in dieser Anfrage als Schwimmbecken. Wie viele Personen dürfen in die jeweils als Einzel/ Doppelbahnen eingeteilten Schwimmbecken. Jeweils für 50 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb 50 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb 50 Meter Doppelbahnen im Schulschwimmbetrieb 27 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb 27 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb 27 Meter Doppelbahnen im Schulbetrieb 25 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb 25 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb 25 Meter Doppelbahnen im Schulschwimmbetrieb 19 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb 19 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb 19 Meter Doppelbahnen im Schulbetrieb 12 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb 12 Meter Doppelbahnen im Vereinsbetrieb 12 Meter Doppelbahnen im Schulbetrieb Sofern es im nicht öffentlichen Schwimmbetrieb Einzelbahnen gibt, teilen Sie uns bitte die zugelassene Personenzahl für diese Einzelbahnen mit. In unserer Anfrage gehen wir davon aus, dass für alle Schwimmhallen die gleiche Auslastung vorgesehen ist. "Doppelbahn ist Doppelbahn", egal ob in Pankow, Steglitz oder Kreuzberg" Sollte das nicht der Fall sein, ist die Frage nach der Begründung Teil dieser Anfrage. Um Ihnen die Antworten zu erleichtern, reicht es uns, wenn Sie für den V ereinsbetrieb die niedrigste und die höchste Personenzahl pro Einzelbahn/ Doppelbahn angeben aus den Schwimmhallen, in denen öffentlicher Schwimmbetrieb stattfindet. Für die nur von Vereinen genutzten Bäder stellen wir eine gesonderte Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197341/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Kundenzentrum für das umfangreiches Rep…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
] - Bahnenbelegung/ Bahneneinteilung Schwimmbetrieb [#197341]
Datum
17. September 2020 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Kundenzentrum für das umfangreiches Repertoire der Kundenanfragen und -beschwerden unserer individuellen Badegäste zuständig ist, nicht aber inhaltliche Zuarbeiten zu Veröffentlichung und Verbreitung auf Ihrem Blog bzw. für Ihre Verbandsarbeit bereitstellen kann. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen, die der Veröffentlichung und Verbreitung dienen sollen, deshalb künftig an die Pressestelle der BBB. Die Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Bäderbetriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
AW: Bahnenbelegung/ Bahneneinteilung Schwimmbetrieb [#197341]
Datum
21. September 2020 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in das Informationsfreiheitsge…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bahnenbelegung/ Bahneneinteilung Schwimmbetrieb [#197341]
Datum
23. September 2020 15:38
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in das Informationsfreiheitsgesetz ist geschaffen worden, um die Informationsfreiheit für jede Bürgerin, jeden Bürger, jeden Verein, jede Partei etc. zu garantieren. Anfragen, die über "Frag den Staat" laufen, sind öffentlich, das ist der Sinn der Sache. Informationen zu diesem Gesetz können Sie sicher von der Rechtsabteilung der Berliner Bäderbetriebe erhalten. Die Anfrage geht an die Berliner Bäderbetriebe, nicht an Sie oder die "Kundenbetreuung" Wir haben nicht Sie, sondern die Anstalt öffentlichen Rechts gefragt. Wenn Sie die Frage zugeleitet bekommen, klären Sie das bitte intern. Für die Beantwortung hat der Gesetzgeber vier Wochen Frist gelassen. Wir gehen davon aus, dass in dieser Zeit unsere Frage beantwortet wird ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197341/

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Berliner Bäderbetriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage bezüglich der zugelassenen Personenanzahl pro Doppelbahn beim öffentlic…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
AW: Bahnenbelegung/ Bahneneinteilung Schwimmbetrieb [#197341]
Datum
29. September 2020 09:01
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage bezüglich der zugelassenen Personenanzahl pro Doppelbahn beim öffentlichen Schwimmen können wir Ihnen wie folgt beantworten: Die Schwimmbecken in unseren Hallenbädern sind für das öffentliche Schwimmen je nach Anzahl der Bahnen in Doppelbahnen oder zum Teil auch in Doppel- und Dreifachbahnen eingeteilt, auf denen jeweils nur im Kreis geschwommen werden darf. Derzeit sind auf den Bahnen die folgende Anzahl an Personen zugelassen: 50 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb: in der Regel 24 Personen 27 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb: in der Regel 12 Personen pro Doppelbahn 25 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb: in der Regel: 12 Personen (Ausnahme: Stadtbad Neukölln, Große Halle: 9 Personen auf einer Doppelbahn, da vorne im Becken ein Nichtschwimmerbereich integriert ist, der von der Bahnlänge abgezogen wird). 25 Meter Dreifachbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb: in der Regel 14 Personen. 19 Meter Doppelbahnen im öffentlichen Schwimmbetrieb: Dies ist nur im Stadtbad Neukölln, Kleine Halle der Fall. Das Becken ist zu schmal, um es in Bahnen aufzuteilen. Im gesamten Becken können gleichzeitig 6 Personen im Kreis schwimmen. Ein 12,5 Meter – Becken gibt es nur in der Kleinen Schwimmhalle Wuhlheide. Hier gibt es nur 3 Bahnen, auf denen 7 Personen gleichzeitig schwimmen können. Im Nichtschwimmerbereich können sich 9 Personen gleichzeitig aufhalten. Ausgenommen von der Höchstanzahl an Personen sind Kinder unter 5 Jahren. Hier wird je nach Auslastung vor Ort situationsbedingt entschieden, wie viele Kinder mit ins Becken dürfen. Zu Ihrer Aussage, dass Sie in Ihrer Anfrage davon ausgehen, dass für alle Schwimmhallen die gleiche Auslastung vorgesehen ist - "Doppelbahn ist Doppelbahn", egal ob in Pankow, Steglitz oder Kreuzberg" -, möchten wir anmerken, dass dem nicht so ist, s. beispielsweise die Ausführungen zum Stadtbad Neukölln. Auch sind die Auflagen der unterschiedlichen Gesundheitsämter nicht in allen Bädern gleich. Die Genehmigungen fielen teilweise von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt und somit von Bad zu Bad sehr unterschiedlich aus. So dürfen z.B. in einigen Bädern nicht alle Umkleideschränke belegt werden, so dass letztlich weniger Badegäste insgesamt ins Bad können, als eigentlich in den Becken zugelassen wären. Die oben genannten Zahlen sind somit als maximale Anzahl anzusehen, können aber in einzelnen Bädern geringer ausfallen. Die Schulen haben ihre eigenen Konzepte bei den Gesundheitsämtern eingereicht. Für die Bahnbelegungen beim Schulschwimmen müssen wir Sie daher an die Schulen verweisen. Für das Vereinsschwimmen mussten die Vereine, neben unseren Hygienekonzepten für die einzelnen Hallen, selbst Hygienekonzepte für die Wiederaufnahme ihres Trainingsbetriebes erstellen. Im Wesentlichen gelten dieselben Obergrenzen wie für das öffentliche Schwimmen, teilweise mit Ausnahmen bei Kindergruppen; hier können andere Obergrenzen gelten. Detaillierte Angaben über die vereinsinternen Konzepte können wir Ihnen nicht weitergeben. Alle Regelungen unterliegen der weiteren Entwicklung der Pandemie und können gegebenenfalls angepasst werden. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.