Bahnhof Altona / Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG inklusive Begründung

Bahnhof Altona / Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG inklusive Abwägung / Erläuterung / Begründung
(siehe Mitteilung vom 3.1.2018 https://bahnblogstelle.net/2018/01/03/db-erhaelt-planfeststellungsbeschluss-zur-verlegung-des-fern-und-regionalbahnhofs-hamburg-altona/

Der Inhalt der Unterlagen sollte u.a. umfassen (siehe http://bahnprojekt-hamburg-altona.de/planfeststellung/):
"Die DB Netz AG erarbeitet für jede Einwendung eine Stellungnahme. Im Rahmen eines Erörterungstermins haben alle Einwender die Möglichkeit, noch einmal persönlich ihre Bedenken und Einwendungen vorzutragen. Die DB Netz AG wird darauf als Vorhabenträgerin antworten. Die Anhörungsbehörde fasst Einwände und Erwiderungen zusammen.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erhält das EBA als Planfeststellungsbehörde eine Stellungnahme der BWVI: Darin sind das Ergebnis der Erörterung und die Stellungnahme der Behörden zusammengefasst.
In der letzten Phase des Verfahrens wägt das EBA Stellungnahmen und Erwiderungen ab und klärt, ob das Bauvorhaben als zulässig und die Planungen als gerechtfertigt beurteilt werden können. Eventuell gibt das EBA zusätzliche Vorgaben zur Umsetzung der Baumaßnahme. Infrastrukturmaßnahmen gelten im Allgemeinen dann als gerechtfertigt, wenn sie dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Gefahrenstellen zu beseitigen oder die Infrastruktur zu verbessern.
Der so genannte Planfeststellungsbeschluss markiert das Ende dieses Verfahrensabschnitts."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Planfeststellungsbeschluss Planfeststellungsbeschluss eingescannt und mit OCR lesbar gemacht
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Planfeststellungsbeschluss
Datum
5. Januar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Planfeststellungsbeschluss eingescannt und mit OCR lesbar gemacht
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Mario Bloem (d-plan GmbH)
Betreff
Bahnhof Altona / Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG inklusive Begründung [#26011]
Datum
8. Januar 2018 17:14
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bahnhof Altona / Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG inklusive Abwägung / Erläuterung / Begründung (siehe Mitteilung vom 3.1.2018 https://bahnblogstelle.net/2018/01/03/db-erhaelt-planfeststellungsbeschluss-zur-verlegung-des-fern-und-regionalbahnhofs-hamburg-altona/ Der Inhalt der Unterlagen sollte u.a. umfassen (siehe http://bahnprojekt-hamburg-altona.de/planfeststellung/): "Die DB Netz AG erarbeitet für jede Einwendung eine Stellungnahme. Im Rahmen eines Erörterungstermins haben alle Einwender die Möglichkeit, noch einmal persönlich ihre Bedenken und Einwendungen vorzutragen. Die DB Netz AG wird darauf als Vorhabenträgerin antworten. Die Anhörungsbehörde fasst Einwände und Erwiderungen zusammen. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erhält das EBA als Planfeststellungsbehörde eine Stellungnahme der BWVI: Darin sind das Ergebnis der Erörterung und die Stellungnahme der Behörden zusammengefasst. In der letzten Phase des Verfahrens wägt das EBA Stellungnahmen und Erwiderungen ab und klärt, ob das Bauvorhaben als zulässig und die Planungen als gerechtfertigt beurteilt werden können. Eventuell gibt das EBA zusätzliche Vorgaben zur Umsetzung der Baumaßnahme. Infrastrukturmaßnahmen gelten im Allgemeinen dann als gerechtfertigt, wenn sie dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Gefahrenstellen zu beseitigen oder die Infrastruktur zu verbessern. Der so genannte Planfeststellungsbeschluss markiert das Ende dieses Verfahrensabschnitts."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mario Bloem (d-plan GmbH)

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Bloem, die für das Planfeststellungsverfahren zuständige Behörde ist das Eisenbahnbundesamt …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Bahnhof Altona / Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG inklusive Begründung [#26011]
Datum
24. Januar 2018 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bloem, die für das Planfeststellungsverfahren zuständige Behörde ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) Außenstelle Hamburg/Schwerin Schanzenstraße 80 20357 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> www.eba.bund.de Für weitergehende Informationen müssten Sie sich bitte dorthin wenden. Aufgrund der Zusammenarbeit mit dem EBA ist uns bekannt, dass der Planfeststellungsbeschluss unter folgendem Link veröffentlicht worden ist: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/51_Bf_Hamburg_Altona.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1 Mit freundlichen Grüßen