Bahnhof Altona / Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG inklusive Begründung
Bahnhof Altona / Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG inklusive Abwägung / Erläuterung / Begründung
(siehe Mitteilung vom 3.1.2018 https://bahnblogstelle.net/2018/01/03/db-erhaelt-planfeststellungsbeschluss-zur-verlegung-des-fern-und-regionalbahnhofs-hamburg-altona/
Der Inhalt der Unterlagen sollte u.a. umfassen (siehe http://bahnprojekt-hamburg-altona.de/planfeststellung/):
"Die DB Netz AG erarbeitet für jede Einwendung eine Stellungnahme. Im Rahmen eines Erörterungstermins haben alle Einwender die Möglichkeit, noch einmal persönlich ihre Bedenken und Einwendungen vorzutragen. Die DB Netz AG wird darauf als Vorhabenträgerin antworten. Die Anhörungsbehörde fasst Einwände und Erwiderungen zusammen.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erhält das EBA als Planfeststellungsbehörde eine Stellungnahme der BWVI: Darin sind das Ergebnis der Erörterung und die Stellungnahme der Behörden zusammengefasst.
In der letzten Phase des Verfahrens wägt das EBA Stellungnahmen und Erwiderungen ab und klärt, ob das Bauvorhaben als zulässig und die Planungen als gerechtfertigt beurteilt werden können. Eventuell gibt das EBA zusätzliche Vorgaben zur Umsetzung der Baumaßnahme. Infrastrukturmaßnahmen gelten im Allgemeinen dann als gerechtfertigt, wenn sie dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Gefahrenstellen zu beseitigen oder die Infrastruktur zu verbessern.
Der so genannte Planfeststellungsbeschluss markiert das Ende dieses Verfahrensabschnitts."
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Januar 2018
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9. Februar 2018
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