Bahnhof Südkreuz

Am Berliner Bahnhof Südkreuz werden Systeme getestet, um bestimmte Situationen automatisiert zu erkenne.
Bitte listen Sie für jedes verwendete System die Situationen auf die erkannt werden sollen und wie diese Situationen definiert sind.
Außerdem bitte ich Sie mir die Angaben zu den Prävalenzfehlern, d.h. Richtig positiv, Falsch negativ, Falsch positiv und Richtig negativ zuzuschicken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bahnhof Südkreuz [#162438]
Datum
2. August 2019 21:03
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Berliner Bahnhof Südkreuz werden Systeme getestet, um bestimmte Situationen automatisiert zu erkenne. Bitte listen Sie für jedes verwendete System die Situationen auf die erkannt werden sollen und wie diese Situationen definiert sind. Außerdem bitte ich Sie mir die Angaben zu den Prävalenzfehlern, d.h. Richtig positiv, Falsch negativ, Falsch positiv und Richtig negativ zuzuschicken.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund anderer Anfragen zu diesem Thema ist anzunehmen, dass Sie eine Begründung zu…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bahnhof Südkreuz [#162438]
Datum
4. August 2019 13:37
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund anderer Anfragen zu diesem Thema ist anzunehmen, dass Sie eine Begründung zu meiner Anfrage fordern werden, da Rechte Dritter betroffen sind. Daher reiche ich die Begründung in dieser E-Mail nach. Ob Formen der Überwachung in der Bevölkerung akzeptiert werden und ein Gefühl der Sicherheit schaffen oder Angst verursachen hängt stark von der Sinnhaftigkeit der Maßnahme ab. Damit Bürger beurteilen können, ob sie mit der Überwachung am Bahnhof „Berlin Südkreuz“ einverstanden sind, sind die geforderten Informationen wichtig. Mit ihnen kann man beurteilen wie akkurat die Systeme arbeiten und wie „scharf“ sie eingestellt sind. Angenommen, die Systeme markieren bei einer Gesamtbevölkerung von 9.900 Unschuldigen und 100 Straftäter alle 10.000 Menschen, ergeben sich 9.900 falsch positive Treffer und 100 richtig positive Treffer. Wenn die Systeme weniger „scharf“ eingestellt sind, werden wiederum z.B. von den 100 Straftätern nur noch 80 richtig positiv erkannt, aber 20 falsch negativ. Gleichzeitig steigt dadurch auch die Anzahl der richtig negativen Treffer unter den Unschuldigen, während die Zahl der falsch positiven sinkt. Eine Art des Prävalenzfehler ist das Paradoxon der Falsch-Positiven, in dem falsch-positive Ergebnisse wahrscheinlicher sind als richtig positive Ergebnisse. Dies kann eine erhebliche Einschränkung für Bürger bedeuten, die fälschlicherweise in einer der von Ihnen definierten Situation erkannt werden. Falls die eingesetzten Systeme zu hohe oder zu niedrige Werte an richtig positiv, richtig negativ, falsch negativ und falsch positiv verursachen stellt dies die Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit in Frage oder kann die Systeme auch rechtfertigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Brandenburg
AW: 20190802_SB14_IFG Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in zum Videoprojekt Südkreuz Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: 20190802_SB14_IFG Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in zum Videoprojekt Südkreuz
Datum
9. August 2019 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen begehrten Informationen werden hier weder örtlich, noch sachlich -mangels Zuständigkeit der Polizei Brandenburg- nachgehalten. Hier ist die Zuständigkeit der Bundespolizei gegeben. Von daher bitte ich Sie, sich direkt an das Bundespolizeipräsidium, Referat 71, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam (<<E-Mail-Adresse>>) zu wenden! Mit freundlichen Grüßen