Bahnhofsprojekt Hamburg Diebsteich

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Unterbaurechtsvertrag, den die DB Station & Service AG gemäß § 20.1.2 des Grundstückskaufvertrages vom 30. September 2017 betreffend das Projekt Diebsteich mit der ProHa Altona GmbH & Co. KG abschließen muss oder bereits abgeschlossen hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Unterba…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Bahnhofsprojekt Hamburg Diebsteich [#182216]
Datum
8. März 2020 18:29
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Unterbaurechtsvertrag, den die DB Station & Service AG gemäß § 20.1.2 des Grundstückskaufvertrages vom 30. September 2017 betreffend das Projekt Diebsteich mit der ProHa Altona GmbH & Co. KG abschließen muss oder bereits abgeschlossen hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 182216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182216 Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-131713872126 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns sch…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Bahnhofsprojekt Hamburg Diebsteich [#182216]
Datum
8. März 2020 18:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-131713872126 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bahn AG
Ihre Nachricht vom: 8. März 2020Unser Zeichen: 1-132173499576 Sehr geehrter Herr Schönberger, den Eingang Ihres An…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage zum Bahnhofsprojekt Hamburg Diebsteich
Datum
8. April 2020 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 8. März 2020Unser Zeichen: 1-132173499576 Sehr geehrter Herr Schönberger, den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes, § 3 des Umweltinformationsgesetzes und § 1 in Verbindung mit § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vom 8. März 2020, der bei uns am selben Tag eingegangen ist, bestätigen wir Ihnen gern. In der Sache lehnen wir Ihren Antrag ab. In dem Vergleich vom 6. März 2020 gemäß § 106 der Verwaltungsgerichtsordnung in dem Verfahren über Ihre Klage gegen die Freie und Hansestadt Hamburg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (Gz.: 17 K 5134/18), an dem unter anderem die DB Station & Service AG als Beigeladene beteiligt war, haben Sie auf die Veröffentlichung der Unterlagen gemäß § 1 in Verbindung mit § 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes, zu denen Sie den Zugang beantragt haben, verzichtet. Dem Vergleich haben Sie mit dem Schriftsatz Ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 10. März 2020 zugestimmt. Der Vergleich stellt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 55 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes dar. Die Veröffentlichung geht über den Informationszugang hinaus. Der Verzicht auf die Veröffentlichung schließt deshalb den Verzicht auf den Informationszugang ein. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Ihnen ohnehin kein Anspruch auf Informationszugang zu den Unterlagen, zu denen Sie den Zugang beantragt haben, zustünde. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes gegen die DB Station & Service AG besteht nicht, weil sie keine Behörde im Sinne des § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes ist. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes und § 1 in Verbindung mit § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes besteht nicht, weil es sich bei den Unterlagen, zu denen Sie den Zugang beantragt haben, weder um Umweltinformationen im Sinne des § 1 in Verbindung mit § 2 des Umweltinformationsgesetzes noch um Informationen über Erzeugnisse und Verbraucherprodukte im Sinne des § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes handelt. Im Übrigen ist Ihnen aus dem Verfahren über Ihre Klage gegen die Freie und Hansestadt Hamburg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (Gz.: 17 K 5134/18) bekannt, dass die Unterlagen, zu denen Sie den Zugang beantragt haben, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB Station & Service AG im Sinne des § 7 des Hamburgischen Transparenzgesetzes enthalten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 7 des Hamburgischen Transparenzgesetzes stellen zugleich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes, § 9 des Umweltinformationsgesetzes und § 3 des Verbraucherinformationsgesetzes dar. Aus dem Verfahren ist Ihnen bekannt, dass die DB Station & Service AG nicht eingewilligt hat, Ihnen den Zugang zu ihren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu gewähren.  Mit freundlichen Grüßen