Bahnstrecke Elmpt (RAF Brüggen) - Arsbeck

1. Den Schriftverkehr zur Erteilung der Betriebsgenehmigung der Bahnstrecke, die in Elmpt (Javelin Barracks/RAF Brüggen) beginnt und in der Bahnstrecke Mönchengladbach - Dalheim mündet (Nähe Arsbeck/Dalheim)
2. Den Schriftverkehr zur Stilllegung der Strecke aus Punkt Nr. 1
3. Eine Streckenverlaufskarte zur Strecke aus Punkt Nr. 1

Das Eisenbahnbundesamt ist für diese Stecke nicht zuständig, da sie keine bundeseigene Strecke ist.
Das VM NRW/Landeseisenbahnverwaltung NRW teilte mir mit, dass sie diese Dokumente nicht habe, da diese Genehmigungen von vom Regierungspräsidium Aachen 1953 ausgestellt wurden. Da diese Bahnstrecke teilweise auf Ihrem Zuständigkeitsgebiet ist und auch dort beginnt, stelle ich diese Anfrage an Sie.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bahnstrecke Elmpt (RAF Brüggen) - Arsbeck [#177893]
Datum
30. Januar 2020 19:17
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Schriftverkehr zur Erteilung der Betriebsgenehmigung der Bahnstrecke, die in Elmpt (Javelin Barracks/RAF Brüggen) beginnt und in der Bahnstrecke Mönchengladbach - Dalheim mündet (Nähe Arsbeck/Dalheim) 2. Den Schriftverkehr zur Stilllegung der Strecke aus Punkt Nr. 1 3. Eine Streckenverlaufskarte zur Strecke aus Punkt Nr. 1 Das Eisenbahnbundesamt ist für diese Stecke nicht zuständig, da sie keine bundeseigene Strecke ist. Das VM NRW/Landeseisenbahnverwaltung NRW teilte mir mit, dass sie diese Dokumente nicht habe, da diese Genehmigungen von vom Regierungspräsidium Aachen 1953 ausgestellt wurden. Da diese Bahnstrecke teilweise auf Ihrem Zuständigkeitsgebiet ist und auch dort beginnt, stelle ich diese Anfrage an Sie.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177893 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bahnstrecke Elmpt (RAF Brüggen) - Arsbeck“ vom 3…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bahnstrecke Elmpt (RAF Brüggen) - Arsbeck [#177893]
Datum
29. Juli 2020 03:19
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bahnstrecke Elmpt (RAF Brüggen) - Arsbeck“ vom 30.01.2020 (#177893) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177893/
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Die noch gefundenen Informationen zum…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Ihre IFG Anfrage zur Bahnstrecke Elmpt (RAF Brüggen) - Arsbeck
Datum
31. Juli 2020 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Die noch gefundenen Informationen zum Rückbau der angefragten Strecke habe ich Ihnen als Anhang beigefügt. Ich gehe davon aus, dass weitere Unterlagen nach Rückbau der Strecke und der damit ausgelösten üblichen Aufbewahrungsfrist der Akte vernichtet wurden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Dokument, was sie übersandten, impliziert, dass die Strecke an die Kleinbahn Brüg…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage zur Bahnstrecke Elmpt (RAF Brüggen) - Arsbeck [#177893]
Datum
28. Oktober 2020 01:40
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Dokument, was sie übersandten, impliziert, dass die Strecke an die Kleinbahn Brüggen-Kaldenkirchen angeschlossen war. Diese Strecke war meines Wissens nach nie an die Kleinbahn Brüggen-Kaldenkirchen angeschlossen. Ich vermute, dass Sie nach der falschen Bahnstrecke bzw Gleisen gesucht haben könnten. Die RAF Brüggen war (der Name trügt) in Niederkrüchten-Elmpt stationiert, südlich der heutigen A52. Das Gebiet nannte sich später Javelin Barracks. Von dort führten Bahnschienen nach Wegberg/Arsbeck Die britische Armee unterhielt aber auch auf Brüggener Areal ein paar Gleise, die an die genannte Kleinbahn angeschlossen waren. Das Niederkrüchtener Gebiet war jedoch meines Wissens nach nie an die Kleinbahn angeschlossen. Ich bitte sie deshalb, nochmal nach den Informationen zu suchen. Die erhaltenen Informationen ergeben im Kontext keinen Sinn. Gesucht sind: 1. Den Schriftverkehr zur Erteilung der Betriebsgenehmigung der Bahnstrecke, die in Niederkrüchten-Elmpt (Javelin Barracks, ehemaliger Flugplatz der RAF Brüggen) beginnt und in der Bahnstrecke Mönchengladbach - Dalheim mündet (Nähe Arsbeck/Dalheim) 2. Den Schriftverkehr zur Stilllegung der Strecke aus Punkt Nr. 1 3. Eine Streckenverlaufskarte zur Strecke aus Punkt Nr. 1 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177893/

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ihnen zur Verfügung gestellte Dokument war das einzig im Archiv verfügbare mit V…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage zur Bahnstrecke Elmpt (RAF Brüggen) - Arsbeck [#177893]
Datum
28. Oktober 2020 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ihnen zur Verfügung gestellte Dokument war das einzig im Archiv verfügbare mit Verbindung zu der von Ihnen genannten Strecke. Weitere Dokumente konnten nicht gefunden werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass sämtliche Unterlagen nach Rückbau der Strecke und der damit ausgelösten üblichen Aufbewahrungsfrist der Unterlagen vernichtet wurden. Wenn die betroffene Strecke eine militärisch genutzte Strecke war könnten bei der Bundeswehrverwaltung noch Unterlagen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen