Bahntickets für Abgeordnete nach § 6 Abs. 6 AbgG NRW

Anfrage an: Landtag NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Nach § 6 Abs. 6 AbgG NRW haben Mitglieder des NRW-Landtags das Recht, die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG und der übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb des Gebietes des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG nach Berlin frei zu benutzen.

1) Bitte teilen Sie mir mit, welches Ticket NRW-Landtagsabgeordnete im Rahmen ihrer Amtsausstattung erhalten.

2) Bitte teilen Sie mir die jährlichen Gesamtkosten für die entsprechenden Tickets für die Jahre 2020 und 2021 mit.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bahntickets für Abgeordnete nach § 6 Abs. 6 AbgG NRW [#252475]
Datum
1. Juli 2022 14:39
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach § 6 Abs. 6 AbgG NRW haben Mitglieder des NRW-Landtags das Recht, die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG und der übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb des Gebietes des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG nach Berlin frei zu benutzen. 1) Bitte teilen Sie mir mit, welches Ticket NRW-Landtagsabgeordnete im Rahmen ihrer Amtsausstattung erhalten. 2) Bitte teilen Sie mir die jährlichen Gesamtkosten für die entsprechenden Tickets für die Jahre 2020 und 2021 mit. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252475/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 1. Juli 2022. …
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Bahntickets für Abgeordnete nach § 6 Abs. 6 AbgG NRW [#252475]
Datum
5. Juli 2022 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 1. Juli 2022. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) beantra…
Von
Landtag NRW
Betreff
Bahntickets für Abgeordnete nach § 6 Abs. 6 AbgG NRW [#252475]
Datum
25. Juli 2022 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) beantragen Sie Auskunft zu § 6 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes: Nach der gesetzlichen Regelung haben die Mitglieder des Landtags das Recht, die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG und der übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb des Gebietes des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG nach Berlin frei zu benutzen. Die Abgeordneten erhalten insoweit einen Berechtigungsausweis für freie Fahrten auf dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG, gültig im Land Nordrhein-Westfalen und auf Strecken von und nach Berlin. Dieser Ausweis gilt auch für nicht bundeseigene Eisenbahnen auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen. In den Jahren 2020 und 2021 betrugen die Kosten: 2020: 197.690,01 € 2021: 204.643,81 € Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen