Bahnübergang Oeserstraße in Frankfurt Nied

Anfrage an: DB Netz AG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Akteneinsicht über den Zeitraum 1977 - 2021 in Bezug auf den Fortschritt der Planung der Bahnunterführung Oeserstrasse in Frankfurt Nied. Auch bitte ich um Akteneinsicht über den Verzug bzw. das Scheitern des Baus bis heute.
Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Heike Stoner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte u…
An DB Netz AG Details
Von
Heike Stoner
Betreff
Bahnübergang Oeserstraße in Frankfurt Nied [#187819]
Datum
3. Juni 2020 16:37
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Akteneinsicht über den Zeitraum 1977 - 2021 in Bezug auf den Fortschritt der Planung der Bahnunterführung Oeserstrasse in Frankfurt Nied. Auch bitte ich um Akteneinsicht über den Verzug bzw. das Scheitern des Baus bis heute. Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heike Stoner Anfragenr: 187819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187819 Postanschrift Heike Stoner << Adresse entfernt >>

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DB Netz AG
Sehr geehrte Frau Stoner, vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Planungen zur Beseitigung des höhengleichen …
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Bahnübergang Oeserstraße in Frankfurt Nied [#187819]
Datum
3. Juli 2020 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stoner, vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Planungen zur Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges in Frankfurt Nied (Oeserstraße) über die Webseite „Frag den Staat“. Natürlich hat auch uns der schwere Unfall am Bahnübergang persönlich sehr getroffen. Unser Mitgefühl und unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der verunglückten Fußgängerin sowie bei den Verletzten. Der genaue Hergang des tragischen Ereignisses wird derzeit noch von den Behörden vor Ort ermittelt. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass aufgrund des § 3 Nr. 1 g) IFG und des § 8 Abs. 1 Nr. 3 UIG eine Akteneinsicht derzeit nicht möglich ist. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG scheidet bereits deshalb aus, weil mit den Informationen zum Fortschritt der Planung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Wir stellen Ihnen als Anlage aber gerne einen Übersichtsplan der Vorentwurfsplanung aus dem Jahr 2015 der Maßnahme zur Verfügung. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße mit Nachdruck vorangetrieben werden soll. Es handelt sich dabei um ein Gemeinschaftsprojekt der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main nach §§ 3, 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG). Finanziert wird die Maßnahme durch die beiden Beteiligten sowie durch das Land Hessen und die Bundesrepublik Deutschland. Die Planungen sehen vor, den Bahnübergang so schnell wie möglich durch eine Eisenbahnüberführung für den motorisierten Straßenverkehr zu ersetzen. Für Radfahrer und Fußgänger soll es eine weitere Unterführung geben. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan. Leider hat sich die Planung immer wieder verzögert. Grund dafür sind die Komplexität der Maßnahme, die erforderlichen Koordinierungen mit verschiedenen anderen Projekten im Knoten Frankfurt, die Abstimmungen zwischen den Kreuzungspartnern etwa zu gemeinsamen Ausschreibungen und vor allem die von den Projektbeteiligten einzuhaltenden komplexen Verwaltungs-, Finanzierungs-, Ausschreibungs- und Genehmigungsprozesse. Die Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) für die Beseitigung des Bahnübergangs, die hauptverantwortlich durch die Stadt Frankfurt am Main erstellt wurde, liegt bereits seit dem Jahr 2015 vor (siehe dazu den beigefügten Erläuterungsbericht). Inzwischen haben Stadt Frankfurt und DB Netz AG eine Vereinbarung zur schnellen Umsetzung der noch ausstehenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung abgeschlossen. Nach deren Fertigstellung kann die Kreuzungsvereinbarung nach § 5 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes abgeschlossen werden, die anschließend noch vom Eisenbahnbundesamt und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt werden muss. Parallel dazu wird das Planfeststellungsverfahren nach § 33 des Hessischen Straßengesetzes von der Stadt Frankfurt beim Regierungspräsidium Darmstadt eingeleitet, bei dem die Auswirkungen des Projektes auf Dritte und auf die Umwelt untersucht werden. Der Verlauf und Abschluss dieses Rechtsverfahrens ist entscheidend dafür, wann tatsächlich mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Trotz Ausschöpfung aller Optimierungsmöglichkeiten kann mit Blick auf die vorgenannten notwendigen Abläufe voraussichtlich nicht vor 2026 mit den Bauarbeiten zur Auflassung des Bahnübergangs begonnen werden. Wir stehen für die jetzt anstehenden weiteren Schritte mit allen Beteiligten in engem Austausch. Bitte seien Sie versichert, dass eine Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße von uns massiv unterstützt wird. Darüber hinaus unterstützen wir mit allem Nachdruck sämtliche gesetzgeberische Initiativen zur Beschleunigung der Planungsprozesse. Mit freundlichen Grüßen