Bahnübergang Petergraben in Bulach: Verkehrsschau, Anordnung Halteverbote
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegenstand dieser Anfrage ist der seit dem Jahr 2015 mit Halbschranken und Lichtzeichen gesicherte Bahnübergang im Petergraben in Bulach. Dieser befindet sich zwischen der Ortslage Bulach und dem Betriebswerk der Deutschen Bahn inmitten der Kleingartenanlage.
Bitte senden Sie hierzu mir Folgendes zu:
1. die Niederschriften der Verkehrsschauen dieses Bahnübergangs, die seit dem Jahr 2014 stattgefunden haben
2. die verkehrsrechtlichen Anordnungen von Halteverboten (Verkehrszeichen 283 und 286) gemäß § 45 StVO in der Nähe des Bahnübergangs seit dem Jahr 2014
Personenbezogene Informationen (Namen der Beteiligten usw.) dürfen Sie gerne unkenntlich machen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Oktober 2020
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25. November 2020
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