Bahnübergänge Mühlturmstraße und Karl-Spindler-Straße

Die Bahnübergänge Mühlturmstraße und Karl-Spindler-Straße sind seit dem Sommer 2022 für den Verkehr komplett gesperrt. Vor allem aufgrund der Sperrung der Fahrradstraße Mühlturmstraße kommt es wegen der zahlreichen Radfahrenden in den Stoßzeiten zu gefährlichen Verkehrssituationen im Bereich des benachbarten Bahnübergangs Schützenstraße.
Was unternimmt die Stadtverwaltung Speyer zusammen mit der Deutschen Bahn - DB Netz AG, um die Bahnübergänge schnellstmöglich wieder instand zu setzen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bahnübergä…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
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Betreff
Bahnübergänge Mühlturmstraße und Karl-Spindler-Straße [#264694]
Datum
4. Dezember 2022 15:23
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bahnübergänge Mühlturmstraße und Karl-Spindler-Straße sind seit dem Sommer 2022 für den Verkehr komplett gesperrt. Vor allem aufgrund der Sperrung der Fahrradstraße Mühlturmstraße kommt es wegen der zahlreichen Radfahrenden in den Stoßzeiten zu gefährlichen Verkehrssituationen im Bereich des benachbarten Bahnübergangs Schützenstraße. Was unternimmt die Stadtverwaltung Speyer zusammen mit der Deutschen Bahn - DB Netz AG, um die Bahnübergänge schnellstmöglich wieder instand zu setzen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264694/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Landestransparen…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Bahnübergänge Mühlturmstraße und Karl-Spindler-Straße [#264694]
Datum
14. Dezember 2022 08:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte/r Antragsteller/in, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Landestransparenzgesetz. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße Angabe der E-Mail-Adresse nicht, hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Ich bitte Sie daher zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Müller, bitte entschuldigen Sie, aber ich habe vermutet, dass die bei FragDenStaat gespeicherte Ad…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bahnübergänge Mühlturmstraße und Karl-Spindler-Straße [#264694]
Datum
14. Dezember 2022 11:46
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Müller, bitte entschuldigen Sie, aber ich habe vermutet, dass die bei FragDenStaat gespeicherte Adresse immer für Sie sichtbar ist. Jetzt sollte es funktionieren. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen C. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264694/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Speyer arbeitet direkt mit der b…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Bahnübergänge Mühlturmstraße und Karl-Spindler-Straße [#264694]
Datum
4. Januar 2023 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte/r Antragsteller/in, die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Speyer arbeitet direkt mit der bauausführenden Firma zusammen und steht mit dieser in Kontakt. Laut Auskunft der zuständigen Firma wurde der Bahnübergang Karl-Spindler-Straße termingerecht fertiggestellt. Bei der Abnahme gab es Probleme, weshalb ein unabhängiger Prüfer eingebunden werden musste und teilweise neue Planungen erstellt werden mussten. Da sich diese im sicherheitsrelevanten Bereich bewegten, war dafür weitere Zeit notwendig. Die hohe Auslastung aller Beteiligten spielte auch eine Rolle. Planmäßig sollte dieser Bahnübergang in KW 48/ 49 2022 wieder in Betrieb gehen. Bei Arbeiten am Bahnübergang Mühlturmstraße wurde eine Beschädigung der Decke des Speyer-Bach-Kanals festgestellt. Daraufhin mussten sämtliche Arbeiten eingestellt werden. Unter Einbindung vieler Institutionen wurde ein Reparaturkonzept entwickelt und die Arbeiten dazu haben begonnen. Parallel wird eine neue Statik erstellt. Dies gestaltet sich für die ausführende Firma schwierig, da die Daten für eine statische Berechnung aus unterschiedlichen Quellen und vor allem durch Messungen vor Ort erst beschafft werden müssen. Da es sich auch hier um einen sicherheitsrelevanten Bereich handelt, ist Voraussetzung für den (Weiter)Bau eine vorliegende, vollständige und durch das Eisenbahnbundesamt abgenommene Statik. Die ausführende Firma rechnet mit einer Inbetriebnahme etwa Ende Januar 2023. Mit freundlichen Grüßen