Bahnunterführung Dortmund Husen

Aktuelle Pläne zum Bau der Bahnunterführung in Dortmund Husen an der Husener Straße, sowie eine Kostenübersicht, mit Auflistung der verschiedenen Träger für die Kosten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2016
  • Frist
    22. April 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bahnunterführung Dortmund Husen [#16070]
Datum
19. März 2016 21:51
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuelle Pläne zum Bau der Bahnunterführung in Dortmund Husen an der Husener Straße, sowie eine Kostenübersicht, mit Auflistung der verschiedenen Träger für die Kosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage zu Informationen zu dem geplanten Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofs Stadt Dortmund Der Oberbürgerm…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage zu Informationen zu dem geplanten Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofs
Datum
22. März 2016 10:23
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit der Stadt Dortmund eingegangen. Die Stadt Dortmund ist lediglich Beteiligte im Planverfahren im Rahmen der Benehmensherstellung, zu den Kosten der Maßnahme liegen hier keine Unterlagen vor. Bitte wenden Sie sich an die Plangenehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, oder an den Bauherrn, DBStation&Service AG, in Duisburg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bahnunterführung Dortmund Husen" [#16070]
Datum
22. März 2016 22:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16070 Ich habe die Kommunalverwaltung gebeten diese Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten, leider ist es mir nicht möglich mit der DB zu korrespondieren, da meine E-Mails nicht dorthin gelangen. darum möchte ich Sie bitten diese Anfrage an die Deutsche Bahn weiterzuleiten: 'Aktuelle Pläne zum Bau der Bahnunterführung in Dortmund Husen an der Husener Straße, sowie eine Kostenübersicht, mit Auflistung der verschiedenen Träger für die Kosten.' Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Dortmund
Aktuelle Pläne zum Bau der Bahnunterführung in Dortmund Husen an der Husener Straße Stadt Dortmund Der Oberbürge…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Aktuelle Pläne zum Bau der Bahnunterführung in Dortmund Husen an der Husener Straße
Datum
30. März 2016 14:39
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Mail vom 21.03.2016 kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Für den Bau der Bahnunterführung an der Husener Straße befindet sich das Tiefbauamt zurzeit noch in der Entwurfsphase, d. h. es liegt noch keine endabgestimmte Planung vor. Ihren Antrag auf Informationszugang muss ich daher gem. § 7 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) ablehnen. Im Jahr 2014 wurde eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG (DB) geschlossen. Die DB wird die Schaffung des erforderlichen Planrechts einleiten. In dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen. Innerhalb dieses Verfahrens können Sie weitere Informationen erhalten und auch evtl. Bedenken und Einwände äußern. Einen konkreten zeitlichen Rahmen kann ich Ihnen dazu leider noch nicht mitteilen. Mit freundlichen Grüßen