BALVI

In der Abteilung 3 wird das Programm BALVI verwendet. Ich bitte um eine Informationen seit wann das Programm in den einzelnen Referaten verwendet wird.
Welche Kosten sind seit der Einführung der Software für die einzelnen Referate entstanden? Welchen Kosten fallen jährlich an?
Waren nach der Beschaffung der einzelnen Module Nachbesserungen durch den Hersteller notwendig? Wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Kosten?
Wurden für die zu erbringende Programmierdienstleistungen ein Lastenheft erstellt und eine Ausschreibung durchgeführt? Wenn ja, diese bitte offenlegen, wenn nein bitte die Gründe, die ein Abweichen vom Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung bzw. des Offenen Verfahrens rechtfertigen offenlegen.
Sind Änderungen am Programm durch Dritte möglich?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2018
  • Frist
    3. Februar 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Abteilu…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
BALVI [#25907]
Datum
4. Januar 2018 07:43
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Abteilung 3 wird das Programm BALVI verwendet. Ich bitte um eine Informationen seit wann das Programm in den einzelnen Referaten verwendet wird. Welche Kosten sind seit der Einführung der Software für die einzelnen Referate entstanden? Welchen Kosten fallen jährlich an? Waren nach der Beschaffung der einzelnen Module Nachbesserungen durch den Hersteller notwendig? Wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Kosten? Wurden für die zu erbringende Programmierdienstleistungen ein Lastenheft erstellt und eine Ausschreibung durchgeführt? Wenn ja, diese bitte offenlegen, wenn nein bitte die Gründe, die ein Abweichen vom Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung bzw. des Offenen Verfahrens rechtfertigen offenlegen. Sind Änderungen am Programm durch Dritte möglich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BALVI“ vom 04.01.2018 (#25907) wurde von Ihnen…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BALVI [#25907]
Datum
4. Februar 2018 17:25
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BALVI“ vom 04.01.2018 (#25907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die ausführliche Anwort auf dem Postweg. Leider ergeben sich aus d…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfrage BALVI [#25907]
Datum
4. März 2018 10:07
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die ausführliche Anwort auf dem Postweg. Leider ergeben sich aus den zugesandten Unterlagen weitere Fragestellungen die ich ergänzend bitte noch zu beantworten. Zur Ausschreibung: - Wie viele Angebote sind eingegangen? - Wie sind die Ergebnisse der Bewertung (ausgefüllte Bewertungsbögen)? - In welchem Kostenrahmen lagen die Angebote? Zu den Kosten: - Wem in der Landesregierung bzw. dem Ministerum (wenn nicht den Referaten) sind welche Kosten entstanden bzw. wer trägt welche laufenden Kosten? - Welche Kosten sind einmalig entstanden und welche Kosten fielen oder fallen noch regelmäßig an? Zu der Entwicklung: - Da das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg an der Entwicklung beteiligt war, welche Rechte am Quellcode sind entstanden? Gibt es eine Gewinnbeteiligung wenn das Programm weiter verkauft wird – z.B. an andere Bundesländer? - Wie hoch war oder ist der entstandene Aufwand bei der Mitentwicklung und wie hoch war oder ist die Vergütung der Mitarbeit bei der Entwicklung? - Worin genau besteht der Entwicklungsaufwand? - Ist die Entwicklung abgeschlossen? - Wie erfolgt die Vergütung weiterer Änderungen? Können Änderungen am Programm direkt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg durchgeführt werden oder erfogt dies durch BALVI? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>