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Bändchen-Modell zur Kontrolle vom 2G-Zugang im Einzelhandel in Halle(Saale)

In Halle (Saale) wird das Bändchen-Modell für das Stadtgebiet um die 2G-Kontrolle zu erleichtern.
Wird es Bändchen für Kinder geben ? Haben diese besondere Muster?
Welche Farben werden die Bändchen haben?
Kann ich diese Bändchen durchschneiden und wieder zusammenkleben?
Welche Druckerei bzw.Firma druckt die Bändchen ?
Darf man sein Bändchen auch am Fußknöchel befestigen ?
Darf man mehrere Bändchen am Armgelenk befestigen ?
Darf ich mein Bändchen an Freunde weitergeben, wenn ich es nicht mehr benötige ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Sicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bändchen-Modell zur Kontrolle vom 2G-Zugang im Einzelhandel in Halle(Saale) [#238438]
Datum
22. Januar 2022 00:31
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Sicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Halle (Saale) wird das Bändchen-Modell für das Stadtgebiet um die 2G-Kontrolle zu erleichtern. Wird es Bändchen für Kinder geben ? Haben diese besondere Muster? Welche Farben werden die Bändchen haben? Kann ich diese Bändchen durchschneiden und wieder zusammenkleben? Welche Druckerei bzw.Firma druckt die Bändchen ? Darf man sein Bändchen auch am Fußknöchel befestigen ? Darf man mehrere Bändchen am Armgelenk befestigen ? Darf ich mein Bändchen an Freunde weitergeben, wenn ich es nicht mehr benötige ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 238438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238438/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Sicherheit
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die weitere Bearbeitung ist die Angabe Ihrer …
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Sicherheit
Betreff
WG: Bändchen-Modell zur Kontrolle vom 2G-Zugang im Einzelhandel in Halle(Saale) [#238438]
Datum
24. Januar 2022 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die weitere Bearbeitung ist die Angabe Ihrer Postanschrift notwendig. Eine anonyme Antragstellung scheidet aus. Von einem Antragsteller darf erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und zu seinem Anliegen steht. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren nicht aus dem Verborgenen heraus geführt werden. Der informationspflichtigen Behörde ist es nicht zumutbar, erst im Rahmen des laufenden Verfahrens, weitere Daten abzufragen. In Fällen, in denen jemand einen Antrag über die Plattform "fragdenstaat.de" stellt, ist nicht mit der für die rechtmäßige Durchführung eines Verwaltungsverfahrens notwendigen Sicherheit gewährleistet, dass hinter der Anfrage eine beteiligten- und handlungsfähige Person steht. Die Anforderung des Namens und der Anschrift ist ein taugliches Mittel, um festzustellen, dass der Antrag nicht mittels eines Computerskripts gestellt worden ist, sondern durch eine Person. " Hierzu zu Ihrer Kenntnis das einschlägige Urteil des VG Köln vom 18.3. 2021 in der Anlage. hieraus unter Randzeichen 51: "….Gerade in den Fällen, in denen der Antragsteller einen Antrag über die Plattform "fragdenstaat.de" stellt, ist nicht mit der für die rechtmäßige Durchführung eines Verwaltungsverfahrens notwendigen Sicherheit gewährleistet, dass hinter der Anfrage eine beteiligten- und handlungsfähige Person steht. Erfolgt die Antragstellung mittels einer computergenerierten E-Mail, ist die Anforderung des Namens, der Anschrift oder einer privaten E-Mail-Adresse ein taugliches Mittel, um festzustellen, dass der Antrag nicht mittels eines Computerskripts gestellt worden ist, sondern durch eine Person. Es ist nicht ausreichend, dass sich der Antragsteller bei der Plattform zunächst registrieren müsse und ausweislich der Ziff. 3.1 der Nutzungsbedingungen der Plattform "fragdenstaat.de" (Stand 6. Mai 2014, im Folgenden: Nutzungsbedingungen) der Account erst dann aktiviert werde, nachdem eine angegebene persönliche E-Mail-Adresse autorisiert wurde. Denn dies schließt das Erzeugnis eines Computerskripts im konkreten Fall nicht aus. Ist aber nicht ersichtlich, dass überhaupt eine Person gehandelt hat, ist es erforderlich, die Identität zunächst festzustellen….." Vorab kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass das in Rede stehende "Bändchen-Modell" der Umsetzung der §§ 10 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 der Fünfzehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 15. SARS-CoV-2-EindV) dient und nicht durch die Stadt Halle (Saale) selbst organisiert wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] ? [geschwärzt] ? [geschwärzt] [geschwärzt] ? [geschwärzt], [geschwärzt] ? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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