FüSK III 3
Sehr geehrter Herr Miller,
ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 30. Juli 2017, in der Sie um eine
Übersicht der Bandschnallen "Nijmegen Marsch" bitten, beantworte ich wie
folgt:
1. Allgemeines/ Einordnung
Auszüge aus der
B<< Adresse entfernt >>2630/4, Kap. 5 Ausländische
Marsch<< Adresse entfernt >> und Schießabzeichen,
Sportabzeichen sowie Auszeichnungen militärischer
Vielseitigkeitsveranstaltungen
501. Grundsätzlich handelt es sich bei ausländischen
Marsch<< Adresse entfernt >> und
Schießabzeichen, ausländischen Sportabzeichen sowie Auszeichnungen
ausländischer militärischer
Vielseitigkeits<< Adresse entfernt >>veranstaltungen nicht um Orden
oder Ehrenzeichen im Sinne des § 5 des Ordensgesetzes. Daher kann eine
Genehmigung für das Tragen an der Uniform als Orden oder Ehrenzeichen
nicht erteilt werden.
502. Für die Auszeichnungen „Kreuz des Königlich Niederländischen Bundes
für Leibeserziehung“ (
Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch) sowie für „Tweedaagse Militaire
Prestatie Tocht – Kreuz der Königlichen Vereinigung der Niederländischen
Reserveoffiziere“ (militärische
Vielseitigkeits<< Adresse entfernt >>veranstaltung – TMPT)
gelten abweichende Regelungen.
In der Vergangenheit wurden durch den Bundespräsidenten
Annahme<< Adresse entfernt >> und
Tragegenehmigungen im Sinne des Ordensgesetzes für diese Auszeichnungen
erteilt. Das Tragen der Auszeichnungen an der Uniform wird daher aus
gewohnheitsrechtlicher und traditioneller Sicht durch BMVg Protokoll
gestattet.
Bei der Teilnahme am
Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch begründet jede erfolgreiche Teilnahme
eine eigene Ordensstufe, so dass jede Teilnahme gesondert nachzuweisen
ist.
Auszug aus der 5.13.3 Ausländische
Tätigkeits<< Adresse entfernt >> und Spezialabzeichen
594. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern
sie im Dienst, bei dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2 i. V. m. §
81 Soldatengesetz124 oder im Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen
• aufgrund einer besonderen militärischen Ausbildung oder
• nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B.
Schießen)
erworben wurden.
Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eines
getragen werden.
595. Unabhängig von den Tragebestimmungen der ausländischen Streitkräfte
sind diese Abzeichen auf der rechten Brustseite über oder auf der
Brusttasche125
+ an der Dienstjacke, grau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben,
+ an der Schibluse,
+ an der Feldbluse bzw. Feldjacke, Tarndruck126,
+ an der Fliegerkombination126,
+ am Diensthemd,
+ an der Dienstbluse,
+ am Bordhemd126 und
+ an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges
zu tragen. Es können bis zu zwei
Sonder<< Adresse entfernt >>/Tätigkeitsabzeichen getragen
werden, davon ein ausländisches. Wird ein ausländisches
Tätigkeits<< Adresse entfernt >>/Spezialabzeichen getragen, so ist es unmittelbar unter dem
deutschen zu tragen.
2. Übersicht über die Arten des "Viertagekreuzes":
Bronzenes Kreuz ( 1
<< Adresse entfernt >> 4 ): Anlage)1*
* das Kreuz in Bronze (ohne Krone) wird für den ersten
komplett absolvierten Marsch verliehen
das Kreuz in Bronze (mit Krone) wird für den zweiten
komplett absolvierten Marsch verliehen
das Kreuz in Bronze (mit Krone + Zahl) wird für den
dritten und vierten komplett absolvierten Marsch verliehen/ die bronzene
Zahl erscheint auf einem ovalen, versiegelten, grünen Emailleschild
Silbernes Kreuz ( 5
<< Adresse entfernt >> 9 ): Anlage 2*
* das Kreuz in Silber (ohne Krone) wird für den fünften
komplett absolvierten Marsch verliehen
das Kreuz in Silber (mit Krone) wird für den sechsten
komplett absolvierten Marsch verliehen
das Kreuz in Silber (mit Krone + Zahl) wird für den
siebten
<< Adresse entfernt >> neunten komplett absolvierten Marsch verliehen/ die Zahl aus
Weißmetall erscheint auf einem ovalen, versiegelten, blauen Emailleschild
Goldenes Kreuz ( 10
<< Adresse entfernt >> 39 ): Anlage 3*
* das Kreuz in Gold (ohne Krone) wird für den zehnten
komplett absolvierten Marsch verliehen
das Kreuz in Gold (mit Krone) wird für den elften
komplett absolvierten Marsch verliehen
das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl) wird für den 12 bis
24 Marsch verliehen/ goldene Zahl erschien nun auf einem ovalen,
versiegelten, grünen Emailleschild
das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl im Kranz) wird für
den 25 bis 39 Marsch verliehen/ die zwischen 25 und 39 Märsche absolviert
haben, tragen die entsprechende Zahl in einem Kranz.
Goldenes Kreuz ( 40
<< Adresse entfernt >> 70 ): Anlage 4*
* das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl im Kranz) wird ab
dem 40. Marsch verliehen
das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl auf Schild/ ohne
Kranz) wird ab dem 50. Marsch verliehen
das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl auf Schild/ohne
Kranz ) wird ab dem 60. Marsch verliehen
das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl auf Schild mit Kranz
) wird ab dem 70. Marsch verliehen (nur einmal in der bisherigen
Geschichte)
Quellen:
<< Adresse entfernt >> http://www.nijmegenmedals.com/home/45...
<< Adresse entfernt >> Zentralrichtlinie
A2<< Adresse entfernt >>2630/0<< Adresse entfernt >>0<< Adresse entfernt >>5 << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>> Anzugordnung für die Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr
<< Adresse entfernt >> Zentralerlass
B<< Adresse entfernt >>2630/4 << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>> Annahme und Tragen ausländischer Orden und
Ehrenzeichen sowie ausländischer Tätigkeitsabzeichen an der Uniform der
Soldatinnen und Soldaten
<< Adresse entfernt >> https://www.gesetze<< Adresse entfernt >>im<< Adresse entfernt >>internet.de/ordeng/BJNR008440957.html << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>> Gesetz
über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Anlagen:
Mit freundlichen Grüßen