Bandschnallen für das Viertagekreuz (Nijmegen-Marsch)

Eine Übersicht mit welcher erfolgreichen Teilnahme des Nijmegen-Marsches (4daagse) welche Bandschnalle an der Dienstuniform der Bundeswehr getragen werden darf (Tragegenehmigungen vorausgesetzt).

Hintergrund der Anfrage: im Internet kursieren widersprüchliche Informationen, wann welche Bandschnalle (ohne Krone, mit Bronze-/Silber-/Goldkrone) getragen werden darf. Daher erbitte ich eine entsprechende Übersicht, aus der erkenntlich wird, ab der wievielten erfolgreichen Teilnahme die Bandschnalle des Viertagekreuzes mit Bronzekrone, mit Silberkrone, bzw. mit Goldkrone getragen wird.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2017
  • Frist
    1. September 2017
  • 0 Follower:innen
James Miller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht m…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
James Miller
Betreff
Bandschnallen für das Viertagekreuz (Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch) [#24147]
Datum
30. Juli 2017 00:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht mit welcher erfolgreichen Teilnahme des Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsches (4daagse) welche Bandschnalle an der Dienstuniform der Bundeswehr getragen werden darf (Tragegenehmigungen vorausgesetzt). Hintergrund der Anfrage: im Internet kursieren widersprüchliche Informationen, wann welche Bandschnalle (ohne Krone, mit Bronze<< Adresse entfernt >>/Silber<< Adresse entfernt >>/Goldkrone) getragen werden darf. Daher erbitte ich eine entsprechende Übersicht, aus der erkenntlich wird, ab der wievielten erfolgreichen Teilnahme die Bandschnalle des Viertagekreuzes mit Bronzekrone, mit Silberkrone, bzw. mit Goldkrone getragen wird. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E<< Adresse entfernt >>Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, James Miller <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift James Miller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Bundesministerium der Verteidigung
FüSK III 3 Sehr geehrter Herr Miller, ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 30. Juli 2017, in der Sie um eine …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG<< Adresse entfernt >>Antrag: Bandschnallen für das Viertagekreuz (Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch) [#24147]
Datum
17. August 2017 10:55
Status
Warte auf Antwort
FüSK III 3 Sehr geehrter Herr Miller, ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 30. Juli 2017, in der Sie um eine Übersicht der Bandschnallen "Nijmegen Marsch" bitten, beantworte ich wie folgt: 1. Allgemeines/ Einordnung Auszüge aus der B<< Adresse entfernt >>2630/4, Kap. 5 Ausländische Marsch<< Adresse entfernt >> und Schießabzeichen, Sportabzeichen sowie Auszeichnungen militärischer Vielseitigkeitsveranstaltungen 501. Grundsätzlich handelt es sich bei ausländischen Marsch<< Adresse entfernt >> und Schießabzeichen, ausländischen Sportabzeichen sowie Auszeichnungen ausländischer militärischer Vielseitigkeits<< Adresse entfernt >>veranstaltungen nicht um Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des § 5 des Ordensgesetzes. Daher kann eine Genehmigung für das Tragen an der Uniform als Orden oder Ehrenzeichen nicht erteilt werden. 502. Für die Auszeichnungen „Kreuz des Königlich Niederländischen Bundes für Leibeserziehung“ (Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch) sowie für „Tweedaagse Militaire Prestatie Tocht – Kreuz der Königlichen Vereinigung der Niederländischen Reserveoffiziere“ (militärische Vielseitigkeits<< Adresse entfernt >>veranstaltung – TMPT) gelten abweichende Regelungen. In der Vergangenheit wurden durch den Bundespräsidenten Annahme<< Adresse entfernt >> und Tragegenehmigungen im Sinne des Ordensgesetzes für diese Auszeichnungen erteilt. Das Tragen der Auszeichnungen an der Uniform wird daher aus gewohnheitsrechtlicher und traditioneller Sicht durch BMVg Protokoll gestattet. Bei der Teilnahme am Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch begründet jede erfolgreiche Teilnahme eine eigene Ordensstufe, so dass jede Teilnahme gesondert nachzuweisen ist. Auszug aus der 5.13.3 Ausländische Tätigkeits<< Adresse entfernt >> und Spezialabzeichen 594. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern sie im Dienst, bei dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 81 Soldatengesetz124 oder im Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen • aufgrund einer besonderen militärischen Ausbildung oder • nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schießen) erworben wurden. Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eines getragen werden. 595. Unabhängig von den Tragebestimmungen der ausländischen Streitkräfte sind diese Abzeichen auf der rechten Brustseite über oder auf der Brusttasche125 + an der Dienstjacke, grau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben, + an der Schibluse, + an der Feldbluse bzw. Feldjacke, Tarndruck126, + an der Fliegerkombination126, + am Diensthemd, + an der Dienstbluse, + am Bordhemd126 und + an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges zu tragen. Es können bis zu zwei Sonder<< Adresse entfernt >>/Tätigkeitsabzeichen getragen werden, davon ein ausländisches. Wird ein ausländisches Tätigkeits<< Adresse entfernt >>/Spezialabzeichen getragen, so ist es unmittelbar unter dem deutschen zu tragen. 2. Übersicht über die Arten des "Viertagekreuzes": Bronzenes Kreuz ( 1 << Adresse entfernt >> 4 ): Anlage)1* * das Kreuz in Bronze (ohne Krone) wird für den ersten komplett absolvierten Marsch verliehen das Kreuz in Bronze (mit Krone) wird für den zweiten komplett absolvierten Marsch verliehen das Kreuz in Bronze (mit Krone + Zahl) wird für den dritten und vierten komplett absolvierten Marsch verliehen/ die bronzene Zahl erscheint auf einem ovalen, versiegelten, grünen Emailleschild Silbernes Kreuz ( 5 << Adresse entfernt >> 9 ): Anlage 2* * das Kreuz in Silber (ohne Krone) wird für den fünften komplett absolvierten Marsch verliehen das Kreuz in Silber (mit Krone) wird für den sechsten komplett absolvierten Marsch verliehen das Kreuz in Silber (mit Krone + Zahl) wird für den siebten << Adresse entfernt >> neunten komplett absolvierten Marsch verliehen/ die Zahl aus Weißmetall erscheint auf einem ovalen, versiegelten, blauen Emailleschild Goldenes Kreuz ( 10 << Adresse entfernt >> 39 ): Anlage 3* * das Kreuz in Gold (ohne Krone) wird für den zehnten komplett absolvierten Marsch verliehen das Kreuz in Gold (mit Krone) wird für den elften komplett absolvierten Marsch verliehen das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl) wird für den 12 bis 24 Marsch verliehen/ goldene Zahl erschien nun auf einem ovalen, versiegelten, grünen Emailleschild das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl im Kranz) wird für den 25 bis 39 Marsch verliehen/ die zwischen 25 und 39 Märsche absolviert haben, tragen die entsprechende Zahl in einem Kranz. Goldenes Kreuz ( 40 << Adresse entfernt >> 70 ): Anlage 4* * das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl im Kranz) wird ab dem 40. Marsch verliehen das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl auf Schild/ ohne Kranz) wird ab dem 50. Marsch verliehen das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl auf Schild/ohne Kranz ) wird ab dem 60. Marsch verliehen das Kreuz in Gold (mit Krone + Zahl auf Schild mit Kranz ) wird ab dem 70. Marsch verliehen (nur einmal in der bisherigen Geschichte) Quellen: << Adresse entfernt >> http://www.nijmegenmedals.com/home/45... << Adresse entfernt >> Zentralrichtlinie A2<< Adresse entfernt >>2630/0<< Adresse entfernt >>0<< Adresse entfernt >>5 << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>> Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr << Adresse entfernt >> Zentralerlass B<< Adresse entfernt >>2630/4 << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>> Annahme und Tragen ausländischer Orden und Ehrenzeichen sowie ausländischer Tätigkeitsabzeichen an der Uniform der Soldatinnen und Soldaten << Adresse entfernt >> https://www.gesetze<< Adresse entfernt >>im<< Adresse entfernt >>internet.de/ordeng/BJNR008440957.html << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>> Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen Anlagen: Mit freundlichen Grüßen
James Miller
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Allerdings bezog ich mich auf die …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
James Miller
Betreff
AW: IFG<< Adresse entfernt >>Antrag: Bandschnallen für das Viertagekreuz (Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch) [#24147]
Datum
17. August 2017 14:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Allerdings bezog ich mich auf die kleine Bandschnalle (12x25 mm zum "täglichen" Tragen an der Dienstjacke), sie beschreiben jedoch die Orden. Insofern formuliere ich meine Frage nochmal anders: Es gibt im Handel drei Arten von Bandschnallen für den Marsch: ohne Krone, mit goldener Krone und mit silbener Krone. Nach erster erfolgreicher Teilnahme wird die Bandschnalle ohne Krone getragen. Wird ab der zweiten erfolgreichen Teilnahme die Bandschnalle mit goldener Krone getragen? Gemäß Veranstalter (4daagse stichting) ist das so. Gilt diese Festlegung auch bei uns? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen James Miller Anfragenr: 24147 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift James Miller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Bundesministerium der Verteidigung
FüSK III 3 Sehr geehrter Herr Miller, für ihre wiederholte Anfrage bedanke ich mich. Die endgültige Beantwortung…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: IFG<< Adresse entfernt >>Antrag: Bandschnallen für das Viertagekreuz (Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch) [#24147]
Datum
23. August 2017 13:58
Status
Warte auf Antwort
FüSK III 3 Sehr geehrter Herr Miller, für ihre wiederholte Anfrage bedanke ich mich. Die endgültige Beantwortung ihrer Anfrage erfolgt zeitnah und fristgerecht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
FüSK III 3 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: "Bandsc…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG<< Adresse entfernt >>Antrag: Bandschnallen für das Viertagekreuz (Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch) [#24147]
Datum
29. August 2017 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
FüSK III 3 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: "Bandschnallen für das Viertagekreuz (Nijmegen<< Adresse entfernt >>Marsch)" Sehr geehrter Herr Miller, auf ihre IFG Anfrage vom 30. Juli 2017 nehme ich erneut wie folgt Stellung: Die angefragten Bandschnallen sind wie folgt zu tragen: << Adresse entfernt >> 1. Teilnahme: ohne Krone, ohne Zahl, << Adresse entfernt >> 2. Teilnahme: bronzefarbene Krone, aber ohne Zahl, << Adresse entfernt >> ab der 3. Teilnahme: die jeweilige Zahl des absolvierten Marsches, dann wiederum ohne Krone. << Adresse entfernt >> 5. Teilnahme: silberfarbene Krone, aber ohne Zahl (6<< Adresse entfernt >> 9 Teilnahme ohne Krone aber mit Zahl); << Adresse entfernt >> 10. Teilnahme: goldfarbene Krone, aber ohne Zahl (ab 11. Teilnahme ohne Krone aber mit Zahl) Diese Handhabung wurde auch vom ehemaligen deutschen Delegationsleiter bestätigt. Er fügte allerdings hinzu, dass die meisten Soldaten auf die Zahlen verzichten. Also nur bei der 2. Teilnahme die Krone tragen und dann ab der 3. Teilnahme nur die "nackte" Bandschnalle. Unter der folgenden E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse können die Soldaten und Soldatinnen die Kronen und Zahlen käuflich erwerben: http://praefero<< Adresse entfernt >>store.nl/product/baton<< Adresse entfernt >>medaille<< Adresse entfernt >>4daagse<< Adresse entfernt >>nijmegen<< Adresse entfernt >>nr<< Adresse entfernt >>2/ Über die LHD sind die Bandschnalle sowie die silberne und goldfarbene Krone erhältlich. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente