Bangladesch

Ich bitte um Information, in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland mit Bangladesh in Entwicklungs- und kommerziellen Projekten zusammen arbeitet – bitte den Umfang und die Projektpartner benennen. Sollte eine Entwicklungszusammenarbeit nicht stattfinden, wann wurde diese eingestellt und aus welchem Grund.

Bitte bestätigen Sie den Eingang meiner Anfrage

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Mai 2015
  • Frist
    16. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Inf…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bangladesch [#9809]
Datum
15. Mai 2015 20:08
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Information, in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland mit Bangladesh in Entwicklungs- und kommerziellen Projekten zusammen arbeitet – bitte den Umfang und die Projektpartner benennen. Sollte eine Entwicklungszusammenarbeit nicht stattfinden, wann wurde diese eingestellt und aus welchem Grund. Bitte bestätigen Sie den Eingang meiner Anfrage
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Emiaz Afework <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Emiaz Afework << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Antw:Antragsteller/in Bangladesch Antragsteller/in[Antragsteller/in#9809]Antragsteller/in
Datum
8. Juni 2015 17:21
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage Antragsteller/in#9809 Antragsteller/inüber Frag den Antragsteller/in Staat zum Thema Antragsteller/in"Bangladesch"Antragsteller/in.Antragsteller/in Ihre Anfrage wird derzeit noch geprüft.Antragsteller/in Antragsteller/in Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Für das weitere Verfahren einige Hinweise:Antragsteller/in Antragsteller/in Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Antragsteller/in Verwaltungsakt.Antragsteller/in GemäAntragsteller/inßAntragsteller/in Antragsteller/in§Antragsteller/in 41 Abs.Antragsteller/in 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Antragsteller/in Antragsteller/in(VwVfG)Antragsteller/in ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben,Antragsteller/in für den er Antragsteller/in bestimmt ist.Antragsteller/in Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Antragsteller/in Rechtsbehelfsfrist in Gang.Antragsteller/in Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei Antragsteller/in einer Antragsteller/inÜbermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite Antragsteller/in fragdenstaat.de nicht sichergestellt.Antragsteller/in Wie auf Frag den Staat erläutert,Antragsteller/in Antragsteller/in können durch eine Antwort bzw.Antragsteller/in Veröffentlichung der erfolgten Antwort Antragsteller/in auf fragdenstaat.de u.Antragsteller/in a.Antragsteller/in keine Fristen in Gang gesetzt werden.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Aus der Tatsache,Antragsteller/in dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Antragsteller/in(IFG)Antragsteller/in Antragsteller/in eine elektronische Bescheidung ermöglicht,Antragsteller/in kann nicht abgeleitet werden,Antragsteller/in Antragsteller/in dass diese auch anonym erfolgen kann.Antragsteller/in Im Gegenteil hat der Gesetzgeber Antragsteller/in vorgesehen,Antragsteller/in dass es der Behörde möglich sein muss,Antragsteller/in die Identität des Antragsteller/in Antragsstellers festzustellen Antragsteller/in(siehe hierzu die Begründung zum Antragsteller/in Gesetzesentwurf)Antragsteller/in.Antragsteller/in Auch die Beantwortung Ihrer Anfrage als auf Antragsteller/in Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage ist nicht anonym oder pseudonym Antragsteller/in möglich Antragsteller/in(siehe hierzu Antragsteller/in§Antragsteller/in 14 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Antragsteller/in Bundesministerien Antragsteller/in(GGO)Antragsteller/in)Antragsteller/in. Antragsteller/in Antragsteller/in Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Antragsteller/in Schriftform adressiert an Ihre Postadresse erfolgen.Antragsteller/in Bitte teilen Sie Antragsteller/in mir hierzu Ihre gültige Postanschrift Antragsteller/in(ladungsfähige Adresse)Antragsteller/in mit.Antragsteller/in Falls Antragsteller/in Sie eine Bescheidung per E-Mail wünschen,Antragsteller/in teilen Sie mir bitte Antragsteller/in zusätzlich zu Ihrer Postanschrift Ihre persönliche E-Mail-Adresse Antragsteller/in mit.Antragsteller/in Bitte haben Sie Verständnis,Antragsteller/in dass aufgrund der beschriebenen Antragsteller/in Vorgaben auf die Mitteilung der Postanschrift auch bei einer gewünschten Antragsteller/in Bescheidung per E-Mail nicht verzichtet werden kann.Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen,Antragsteller/in