Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang anlässlich des Gründungstages der Demokratischen Volksrepublik Korea am 19. September 2019

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Informationsportal der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea www.naenara.com.kp berichtet über ein Bankett in der Deutschen Botschaft anlässlich des Gründungstages der Demokratischen Volksrepublik Korea am 19. September 2019. Neben dem Deutschen Botschafter sollen auch Vertreter internationaler Organisationen und anderer Staaten anwesend gewesen sein.
Bitte senden Sie mir die Teilnehmerliste, Gesprächsnotizen, alle Protokollanweisungen (wie Sitzordnung, Kleiderordnung oder Gestaltungshinweise für den Raum) und die Redemanuskripte dieser Veranstaltung zu.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
  • 4 Follower:innen
Jannis Hutt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Informations…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang anlässlich des Gründungstages der Demokratischen Volksrepublik Korea am 19. September 2019 [#168352]
Datum
11. Oktober 2019 17:06
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Informationsportal der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea www.naenara.com.kp berichtet über ein Bankett in der Deutschen Botschaft anlässlich des Gründungstages der Demokratischen Volksrepublik Korea am 19. September 2019. Neben dem Deutschen Botschafter sollen auch Vertreter internationaler Organisationen und anderer Staaten anwesend gewesen sein. Bitte senden Sie mir die Teilnehmerliste, Gesprächsnotizen, alle Protokollanweisungen (wie Sitzordnung, Kleiderordnung oder Gestaltungshinweise für den Raum) und die Redemanuskripte dieser Veranstaltung zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang am 19. September 2019, Vg. Nr. 424-2019 Sehr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang am 19. September 2019, Vg. Nr. 424-2019
Datum
14. Oktober 2019 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hutt, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Jannis Hutt
AW: Anfrage nach dem IFG: Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang am 19. September 2019, Vg. Nr. 424-2019 …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang am 19. September 2019, Vg. Nr. 424-2019 [#168352]
Datum
14. Oktober 2019 12:17
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Im Falle einer Gebührenerhebung möchte ich gerne meinen Status als Student und den Bezug eines Stipendiums, das analog zum BaföG berechnet wird, als Grund für eine Gebührenermäßigung geltend machen. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 168352 Antwort an: [geschwärzt]
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Hier: Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Hier: Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang
Datum
15. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Jannis Hutt
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Hier: Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang [#168352] Geschäftsze…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Hier: Bankett in der Deutschen Botschaft in Pjöngjang [#168352]
Datum
17. Oktober 2019 23:55
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszeichen: 505-511.E-IFG 424-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 15.10.2019. Nach Ihrer Richtigstellung bezüglich der Veranstaltungsart, des Anlasses, Ortes und Datums verliert meine Anfrage ihren Gegenstand. Ich möchte mich sehr für Ihre Mühe bedanken und ziehe den Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 168352 Antwort an: [geschwärzt]

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