BAnz AT 13.05.2020 B6

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Hintergrundinformationen zur Bekanntmachung eines Feststellungsbescheides nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 3 des Waffengesetzes (WaffG) zur waffenrechtlichen Beurteilung eines „Klopfmassage-Stabs“ Vom 15. April 2020

Fragen:
Wie kam das BKA dazu, dieses besagte Gerät einer waffenrechtlichen Untersuchung zu unterziehen?
Wieso wurde in diesem Fall nicht die eindeutige Herstellerwidmung zur Beurteilung herangezogen?
Wie werden Personen darüber informiert, welche einen solchen Gegenstand besitzen? Muss der Inverkehrbringer darauf hinweisen, dass seine Kunden eine verbotenen Waffe erworben haben?
Erfährt der Inverkehrbringer von der Einstufung durch das BKA?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    97,50 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hintergrundinformat…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
Datum
15. Mai 2020 20:56
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hintergrundinformationen zur Bekanntmachung eines Feststellungsbescheides nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 3 des Waffengesetzes (WaffG) zur waffenrechtlichen Beurteilung eines „Klopfmassage-Stabs“ Vom 15. April 2020 Fragen: Wie kam das BKA dazu, dieses besagte Gerät einer waffenrechtlichen Untersuchung zu unterziehen? Wieso wurde in diesem Fall nicht die eindeutige Herstellerwidmung zur Beurteilung herangezogen? Wie werden Personen darüber informiert, welche einen solchen Gegenstand besitzen? Muss der Inverkehrbringer darauf hinweisen, dass seine Kunden eine verbotenen Waffe erworben haben? Erfährt der Inverkehrbringer von der Einstufung durch das BKA?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186817
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ vom 15.05.2020 (#186817) …
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
Datum
20. Juni 2020 11:47
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ vom 15.05.2020 (#186817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186817/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ vom 15.05.2020 (#186817) …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
Datum
9. Juli 2020 09:21
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ vom 15.05.2020 (#186817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186817/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ vom 15.05.2020 (#186817) …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
Datum
9. Juli 2020 09:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ vom 15.05.2020 (#186817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186817/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/9#1 Sehr geehrteAntragsteller/in wie auf FragDenStaat ersichtlich, haben sie Ihre Anfrage an das Bunde…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
Datum
9. Juli 2020 09:42
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/9#1 Sehr geehrteAntragsteller/in wie auf FragDenStaat ersichtlich, haben sie Ihre Anfrage an das Bundeskriminalamt gerichtet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann hierzu keine Aussage treffen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ vom 15.05.2020 (#186817) …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
Datum
18. Juli 2020 12:51
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ vom 15.05.2020 (#186817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186817/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ [#186817] [#186817]
Datum
23. Juli 2020 13:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186817/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie garnicht bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186817.pdf Anfragenr: 186817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186817/
Bundeskriminalamt
Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem IFG wurde festgestellt, dass leide…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817] - 2020-0006894139
Datum
30. Juli 2020 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem IFG wurde festgestellt, dass leider Ihre Postanschrift mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das BKA nicht weitergeleitet wurde. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des o.g. AZ Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantragung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang einer Antwort zurückgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817] - 2020-0006894139 [#186817]
Datum
6. August 2020 11:57
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse lautet: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 186817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186817/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskriminalamt
BAnz AT 13.05.2020 B6
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
BAnz AT 13.05.2020 B6
Datum
7. August 2020
Status

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