BAnz AT 13.05.2020 B6
Hintergrundinformationen zur Bekanntmachung eines Feststellungsbescheides nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 3 des Waffengesetzes (WaffG) zur waffenrechtlichen Beurteilung eines „Klopfmassage-Stabs“ Vom 15. April 2020
Fragen:
Wie kam das BKA dazu, dieses besagte Gerät einer waffenrechtlichen Untersuchung zu unterziehen?
Wieso wurde in diesem Fall nicht die eindeutige Herstellerwidmung zur Beurteilung herangezogen?
Wie werden Personen darüber informiert, welche einen solchen Gegenstand besitzen? Muss der Inverkehrbringer darauf hinweisen, dass seine Kunden eine verbotenen Waffe erworben haben?
Erfährt der Inverkehrbringer von der Einstufung durch das BKA?
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Mai 2020
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17. Juni 2020
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Kosten dieser Information:97,50 Euro
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- Betreff
- BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
- Datum
- 15. Mai 2020 20:56
- An
- Bundeskriminalamt
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- Betreff
- AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
- Datum
- 20. Juni 2020 11:47
- An
- Bundeskriminalamt
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- Betreff
- AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
- Datum
- 9. Juli 2020 09:21
- An
- Bundeskriminalamt
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- AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
- Datum
- 9. Juli 2020 09:21
- An
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Betreff
- AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
- Datum
- 9. Juli 2020 09:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817]
- Datum
- 18. Juli 2020 12:51
- An
- Bundeskriminalamt
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „BAnz AT 13.05.2020 B6“ [#186817] [#186817]
- Datum
- 23. Juli 2020 13:10
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Bundeskriminalamt
- Betreff
- AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817] - 2020-0006894139
- Datum
- 30. Juli 2020 15:33
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: BAnz AT 13.05.2020 B6 [#186817] - 2020-0006894139 [#186817]
- Datum
- 6. August 2020 11:57
- An
- Bundeskriminalamt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundeskriminalamt
- Via
- Briefpost
- Betreff
- BAnz AT 13.05.2020 B6
- Datum
- 7. August 2020
- Status
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 10. August 2020 08:21
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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