Barrierefreie Bushaltestellen

Anfrage an: Stadt Bad Schwartau

Wie viele Bushaltestellen werden in Bad Schwartau regelmäßig bedient?
Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (Mai 2023) entsprechend des Leitfadens der NAH.SH barrierefrei ausgebaut?
Wurden Fördergelder für den Ausbau eingesetzt?
Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?
Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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Ruben Meyer (rxbn.de)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Bushaltestellen werden in B…
An Stadt Bad Schwartau Details
Von
Ruben Meyer (rxbn.de)
Betreff
Barrierefreie Bushaltestellen [#279969]
Datum
28. Mai 2023 21:45
An
Stadt Bad Schwartau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Bushaltestellen werden in Bad Schwartau regelmäßig bedient? Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (Mai 2023) entsprechend des Leitfadens der NAH.SH barrierefrei ausgebaut? Wurden Fördergelder für den Ausbau eingesetzt? Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ruben Meyer Anfragenr: 279969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279969/ Postanschrift Ruben Meyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ruben Meyer (rxbn.de)

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Stadt Bad Schwartau
Guten Tag Herr Ruben Meyer, gerne bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer o. g. Nachricht. Entsprechend Ihrem Antr…
Von
Stadt Bad Schwartau
Betreff
WG: Barrierefreie Bushaltestellen [#279969]
Datum
19. Juni 2023 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Ruben Meyer, gerne bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer o. g. Nachricht. Entsprechend Ihrem Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, kann ich Ihnen auf Ihre Anfrage folgende Antworten geben: Zweckmäßigerweise habe ich meine Antworten direkt unter die jeweilige Fragestellung geschrieben. Wie viele Bushaltestellen werden in Bad Schwartau regelmäßig bedient? Antwort: Nach den vorliegenden Unterlagen existieren im Stadtgebiet 37 Bushaltestellen die in unterschiedlichen Intervallen angefahren werden. Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (Mai 2023) entsprechend des Leitfadens der NAH.SH barrierefrei ausgebaut? Antwort: Dieser Sachverhalt muss noch abschließend geprüft werden. Wurden Fördergelder für den Ausbau eingesetzt? Antwort: Nein, zumindest nicht innerhalb der letzten 5 Jahre. Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert? Antwort: Die Vorgehensweise für den barrierefreien Umbau, sowie die Festlegung einer Priorisierung für die Umsetzung der entsprechenden baulichen Maßnahmen, ist innerhalb des dafür zuständigen politischen Gremiums der Stadt Bad Schwartau zu beraten und zu beschließen. Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist? Antwort: In Abhängigkeit der politischen Willensbildung und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen wird diesbezüglich ein zeitnaher Zeitpunkt verwaltungsseitig angestrebt. Ein Schwerpunkt wird hierbei insbesondere auf die barrierefreie Gestaltung des zentralen Omnibusbahnhofes von Bad Schwartau gelegt. Für dieses Projekt befindet sich bereits eine Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung in Vorbereitung. Weitere Informationen über diese Thematik bietet auch der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt welcher über die städtische Internetseite einsehbar ist. Mit freundlichen Grüßen