Sehr geehrter Herr Meyer,
Ihre Anfrage wurde von den Stadtwerken mobil an die Hansestadt Lübeck als Aufgabenträger für den ÖPNV weitgeleitet. Der Aufgabenträger definiert die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Die Antwort auf Ihre Fragen finden Sie im Folgenden:
· Wie viele Bushaltestellen werden von Ihnen regelmäßig bedient?
· In der Hansestadt Lübeck werden 847 Haltestellen regelmäßig bedient. Von den Stadtwerken Mobil werden insgesamt 1045 Haltestellen bedient. Für die Haltestellen außerhalb des Stadtgebiets ist die Hansestadt Lübeck jedoch nicht der zuständige Aufgabenträger.
· Wie viele davon sind zum aktuellen Stand (Mai 2023) entsprechend des Leitfadens der
NAH.SH barrierefrei ausgebaut?
· Diese Frage kann ich leider nicht mit einer konkreten Zahl beantworten. Das Thema Barrierefreiheit ist ein Prozess, der sich stetig weiter entwickelt. Haltestellen, die barrierefrei ausgebaut worden sind, können bei einer Weiterentwicklung der Standards dann nicht mehr als vollständig barrierefrei ausgebaut betrachtet werden. Zudem wendet die HL nicht ausschließlich die Vorgaben des Leitfadens der
NAH.SH an. Dieses hat zur Folge, dass es einen fortlaufenden Bedarf beim barrierefreien Ausbau gibt. In der Teilfortschreibung zum 4. RNVP Ist dieses genauer beschrieben (s. auch Antwort auf Frage 4)
· Wurden Fördergelder für den Ausbau eingesetzt?
è Es werden öffentliche Mittel der Hansestadt Lübeck für einen Ausbau eingesetzt. Der Aufgabenträger für den ÖPNV stellt in diesem Jahr Mittel in Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung. Daneben werden auch Mittel aus dem regulären Straßenunterhalt mit eingesetzt. Diese werden allerdings nicht getrennt nach Straßen- und Haltestellensanierung in den Haushalt eingestellt.
· Welche Vorgehensweise beim weiteren Ausbau ist angedacht? Nach welchen Kriterien wird priorisiert?
è Hierzu möchte ich auf die Teilfortschreibung des 4. RNVP der HL hinweisen.
https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011842#searchword
Dort wurden die Kriterien und Priorisierungen vorgenommen.
· Zu welchem Zeitpunkt ist geplant, dass in jedem Ort/Ortsteil/Stadtteil mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut ist?
è Aktuell ist mir kein Stadtteil der Hansestadt Lübeck bekannt, indem es nicht zumindest eine barrierefrei ausgebaute Haltestelle gibt. Daneben möchte ich jedoch auch nochmal auf die Antwort auf Ihre zweite Frage verweisen.
Mit freundlichen Grüßen