Barzahler

Nach dem Beschluss 6 C 6/18 des VGH Kassel ist es zulässig, den Rundfunkbeitrag bar zu entrichten. Welcher Anteil der Beitragszahler macht davon Gebrauch?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barzahler [#196623]
Datum
4. September 2020 17:28
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Beschluss 6 C 6/18 des VGH Kassel ist es zulässig, den Rundfunkbeitrag bar zu entrichten. Welcher Anteil der Beitragszahler macht davon Gebrauch?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196623/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des W…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Barzahler [#196623]
Datum
14. September 2020 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergegeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter welcher wir Ihnen einen Bescheid zusenden können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Serh geehrte Frau Flammer, senden sie ihre Antwort gerne an: <<E-Mail-Adresse…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Barzahler [#196623]
Datum
14. September 2020 19:51
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Serh geehrte Frau Flammer, senden sie ihre Antwort gerne an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196623/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Westdeutscher Rundfunk
Ihre Anfrage vom 4. September 2020 [#196623] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie unseren Bescheid zur…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Ihre Anfrage vom 4. September 2020 [#196623]
Datum
15. September 2020 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Veröffentlichung

Der WDR widerspricht standardmäßig der Veröffentlichung von Informationsauskünften. Eine Grundlage, auf die sich dies stützt, liegt nicht vor. Wir haben uns bereits beim Rundfunkrat beschwert. Die Informationen können öffentlich bleiben.

Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie unseren Bescheid zur Ihrer o.g. Anfrage. Bitte beachten Sie, dass wir jeder Veröffentlichung widersprechen. Mit freundlichen Grüßen