Barzahlung Rundfunkbeitrag

Bitte teilen Sie mit, wieviele Beitragszahler in den letzten 12 Monaten wegen Wunsch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags jeweils gegen Sie eingeleitet haben:

(a) ein Widerspruchsverfahren,
(b) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht,
(c) ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bzw.
(d) ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202316]
Datum
2. November 2020 14:23
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mit, wieviele Beitragszahler in den letzten 12 Monaten wegen Wunsch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags jeweils gegen Sie eingeleitet haben: (a) ein Widerspruchsverfahren, (b) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, (c) ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bzw. (d) ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202316/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Barzahlung Rundfunkbeitrag“ vom 02.11.2020 (#202…
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Barzahlung Rundfunkbeitrag [#202316]
Datum
4. Dezember 2020 21:31
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Barzahlung Rundfunkbeitrag“ vom 02.11.2020 (#202316) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202316/

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Hessischer Rundfunk AdöR
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Höre…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
4. Dezember 2020 21:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessischen Rundfunks. Ihre Anfrage, Kritik oder Stellungnahme werden wir so schnell wie möglich bearbeiten bzw. an eine zuständige Stelle oder Redaktion weiterleiten, die wir Ihrem Anliegen zuordnen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer E-Mail aufgrund des hohen Aufkommens uns erreichender Anfragen mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch generierte Empfangsbestätigung. Ihr hr-Hörer- und Zuschauerservice Der Inhalt dieser E-Mail stellt keine rechtsverbindliche Erklärung des Absenders dar. Der Absender kann nur von zwei bevollmächtigten Personen rechtsverbindlich vertreten werden. Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt; dies gilt nicht für Mails der Pressestelle oder für Newsletter. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger dieser E-Mail sind, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese Mail von Ihrem System. Beachten Sie, dass die Verbreitung, das Kopieren sowie die Weitergabe der E-Mail nicht gestattet sind; dies gilt nicht für Mails der Pressestelle oder für Newsletter.