Baseball-Anlage Rheinaue

Alle Messergebnisse, Korrespondenz, Vorlagen und sonstige Dokumente der letzten zwölf Monate rund um die Lautstärke bei Veranstaltungen auf der Baseball-Anlage in der Rheinaue, sowohl verwaltungsintern, als mit anderen Behörden, Einrichtungen und Personen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baseball-Anlage Rheinaue [#164922]
Datum
26. August 2019 00:04
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Messergebnisse, Korrespondenz, Vorlagen und sonstige Dokumente der letzten zwölf Monate rund um die Lautstärke bei Veranstaltungen auf der Baseball-Anlage in der Rheinaue, sowohl verwaltungsintern, als mit anderen Behörden, Einrichtungen und Personen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anf…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19
Datum
2. September 2019 11:24
Status
Warte auf Antwort
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12,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 26.08.2019, mit der Sie um Übersendung aller Messergebnisse, Korrespondenz, Vorlagen und sonstigen Dokumente der letzten zwölf Monate rund um die Laustärke bei Veranstaltungen auf der Baseball-Anlage in der Rheinaue baten. Diese Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet, da es sich um eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz handelt. Ich bestätige zunächst den Eingang und teile Ihnen mit, dass ich mit dem zuständigen Fachamt korrespondiere und mir von dort aus die vorhandenen Unterlagen bereits übersandt wurden. In diesen Unterlagen sind teilweise personenbezogene Daten verschiedener Bürger enthalten. Grundsätzlich steht Ihnen ein Anspruch auf Zugang zu den Informationen „rund um die Lautstärke“ auf der Baseball-Anlage nach § 2 des Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG Bund) zu. Nach dem Umweltinformationsgesetz ist der Zugangsanspruch jedoch beschränkt, wenn Belange Dritter betroffen sind. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG Bund, auf den das UIG NRW verweist, ist ein Antrag abzulehnen, soweit durch das Bekanntgeben der Informationen personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Auf Grundlage dieser Vorschrift muss den einzelnen Betroffenen zumindest die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dies würde im vorliegenden Fall aufgrund der Vielzahl der einzuholenden Stellungnahmen neben einem erhöhten Verwaltungsaufwand vor allem eine zeitliche Verzögerung der Bescheidung des Antrags mit sich bringen. Aus diesem Grund wäre ich Ihnen für eine Rückmeldung dankbar, ob Sie mit der Abtrennung bzw. Schwärzung der personenbezogenen Daten einverstanden sind. Sofern Sie nach Erhalt der so überarbeiteten Informationen dann doch noch am Erhalt der Namen und Anschriften einzelner Bürger interessiert sind, steht einer dahingehenden Erweiterung des Antrags nichts entgegen. Für eine Rückantwort in der Sache danke ich Ihnen bereits im Voraus und stehe für Nachfragen selbstverständlich gerne – auch telefonisch – zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19 [#164922] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank fü…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19 [#164922]
Datum
2. September 2019 13:36
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Da ich nur Interesse am Inhalt der Beschwerden und nicht an den Namen der Beschwerdeführer habe, bin ich selbstverständlich mit einer Anonymisierung der entsprechenden Dokumente einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bonn
AW: Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19 [#164922] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19 [#164922]
Datum
17. September 2019 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die zeitnahe Rückmeldung und übersende Ihnen anliegenden, auf Ihr Informationsersuchen vom 26.08.2019 hin erlassenen Bescheid sowie die erfragten Informationen separat. Bei weiteren Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19 [#164922] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank fü…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19 [#164922]
Datum
21. September 2019 11:38
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zugesandten Informationen. Ich hatte allerdings auch noch um die verwaltungsinterne Kommunikation und mögliche Vorlagen gebeten, erfolgt da noch eine Zusendung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Bonn
AW: Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19 [#164922] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe berei…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26.08.2019; Mein Zeichen: 30-1 1415/19 [#164922]
Datum
30. September 2019 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe bereits eine Anfrage an das zuständige Fachamt geschickt und nachgefragt, ob noch weitere Informationen rund um die Lautstärke bei Veranstaltungen auf der Baseball-Anlage in der Rheinaue bei der Stadt vorhanden sind. Derzeit gehe ich davon aus, dass mir die vollständigen Informationen vom Fachamt übersandt wurden. Diese habe ich Ihnen bereits weitergeleitet. Sollten noch weitere Informationen vorhanden sein, setze ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung. Natürlich stehe ich im Übrigen für Nachfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen