Bastelanleitungen für Schutzmasken
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um folgende Auskünfte:
1. Wie viele Masken hat das Land NRW für Kindergärten und Kindertageseinrichtungen erworben, aufgeschlüsselt nach
a) Masken, die dem FFP3-Schutzstandard entsprechen,
b) Masken, die dem FFP2-Schutzstandard entsprechen,
c) Maksen, die dem KN95-Schutzstandard entsprechen,
d) andere Masken, die als Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz eingestuft werden
e) andere Masken, die keine Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz sind.
2. Bei wie vielen von den vorgenannten Masken handelt es sich um Bausätze, die vom Verwender selbst zusammengebaut werden müssen?
3. Wie viele dieser Masken sind an Kindergärten und Kindertageseinrichtungen bis zum heutigen Tag (09.06.2020) ausgeliefert worden?
4. Bei welchen Vertriebspartnern sind die Masken bestellt worden und zu welchem Preis?
5. Wann wurden die Bestellungen aufgegeben?
6. Wie viele Bausätze für Masken sind an Mitarbeiter und Beamte des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben worden?
7. Genügen die Bausätze für Masken den Anforderungen an das Medizinproduktegesetz? Bitte senden Sie mir alle vorhandenen medizinischen, technischen und rechtlichen Gutachten bzw. Stellungnahmen von fachlichen Experten zu, die sich mit den Anforderungen dieser Masken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Medizinproduktegesetz oder dem Arbeitsschutz auseinandersetzen.
8. Welche Abteilung Ihres Hauses hat die Entscheidung getroffen, Bausätze für Masken an Kindergärten und Kindertageseinrichtungen auszuhändigen? Waren Ministerpräsident Laschet, Minister Dr. Stamp, Gesundheitsminister Laumann oder einer oder mehrere Staatssekretäre der genannten Personen an der Entscheidung beteiligt? Wenn ja, senden Sie mir bitte sämtlichen Schriftverkehr (inkl. E-Mail) des Ministerpräsidenten, der genannten Minister und der genannten Staatssekretäre zum Vorgang zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Juni 2020
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11. Juli 2020
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