Batteriefabrik Northvolt

Alle schriftlichen Korrespondenzen zwischen dem schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium und dem Unternehmen Northvolt, in denen es um die von Northvolt geplante Batteriefabrik bei Heide geht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Tewe Schefer
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle schriftlichen Korrespondenzen zw…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
Tewe Schefer
Betreff
Batteriefabrik Northvolt [#266355]
Datum
27. Dezember 2022 10:28
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle schriftlichen Korrespondenzen zwischen dem schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium und dem Unternehmen Northvolt, in denen es um die von Northvolt geplante Batteriefabrik bei Heide geht.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tewe Schefer Anfragenr: 266355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266355/ Postanschrift Tewe Schefer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tewe Schefer
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Guten Tag Tewe Schefer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Eine Beantwortung…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] Batteriefabrik Northvolt [#266355]
Datum
28. Dezember 2022 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,2 KB


Guten Tag Tewe Schefer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Eine Beantwortung wird gem. § 5 IZG-SH erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Guten Tag Tewe Schefer, am 27.12.2022 haben Sie einen Antrag auf Informationen gemäß § 4 IZG-SH gestellt und um…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] Batteriefabrik Northvolt [#266355]
Datum
10. Januar 2023 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,2 KB


Guten Tag Tewe Schefer, am 27.12.2022 haben Sie einen Antrag auf Informationen gemäß § 4 IZG-SH gestellt und um Zusendung der schriftlichen Korrespondenzen zwischen dem schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium und dem Unternehmen Northvolt, in denen es um die von Northvolt geplante Batteriefabrik bei Heide geht, gebeten. Nach Interner Prüfung durch das zuständige Fachreferat muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen können und der Antrag gemäß § 6 IZG-SH abgelehnt wird. Begründung: Ihr Antrag auf Zugang zu allen schriftlichen Korrespondenzen zwischen dem schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium und dem Unternehmen Northvolt, in denen es um die von Northvolt geplante Batteriefabrik bei Heide geht, ist abzulehnen. Ihm steht § 9 Abs. 1 Nr. 3 IZG entgegen, wonach der Antrag abzulehnen ist, soweit die Bekanntgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen hätte auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen und das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt. Durch diesen Ausschlusstatbestand wird insbesondere die Willensbildung der Regierung (Erörterungen im Kabinett, Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen) geschützt (vgl. Schoch, IFG, Vorb §§ 3 bis 6, Rn. 20). Zielsetzung ist die Gewährleistung einer ungestörten Entscheidungsfindung, für die Vertraulichkeit eine zwingende Voraussetzung darstellt. Die unbefangene Meinungsbildung sowie der freie Meinungsaustausch zwischen Behörden soll gewährleistet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Schleswig, Urteil v. 15.09.1998, 4 L 139/98, Rn. 50). Die Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Insofern ist das Interesse an Transparenz gegenüber dem Interesse an der Vertraulichkeit von Beratungen zwischen Behörden der Landesregierung im Vorfeld von Kabinettsentscheidungen, die mit der möglichen Ansiedlung von Unternehmen im Zusammenhang stehen, abzuwägen. Kabinettsvorlagen sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Ebenso fallen auch Schreiben innerhalb der Landesregierung, die dem Meinungsaustausch sowie der Entscheidungsfindung im Vorfeld von Kabinettsentscheidungen dienen, unter den Ausschlusstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 3 IZG. Insofern ist der Schutz der Vertraulichkeit interner Beratungen der Landesregierung und der Austausch zwischen dem schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium im Vorfeld einer Unternehmensansiedlung höher zu werten als Ihr Interesse an Transparenz. Dies gilt umso mehr, als vorliegend noch gar keine finale Entscheidung des Unternehmens bezüglich einer Ansiedlung vorliegt. Da die Rechtsprechung danach differenziert, ob der Prozess der behördlichen Entscheidungsfindung vollständig abgeschlossen ist, oder nicht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28.02.2017, Az.:15 P1/15, NordÖR 2017, 351, 354), fällt die von § 9 IZG SH geforderte Abwägung zwischen dem Transparenzgebot und dem Kernbereich des behördlichen Entscheidungsfindungsprozesses in diesem Fall zu Gunsten des behördlichen Geheimhaltungsinteresses aus. Da ein Großteil der Korrespondenz auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse umfasst, die gemäß § 10 Nr. 3 IZG SH ebenfalls in diesem Fall schützenswerter sind als das öffentliche Interesse an größtmöglicher Transparenz in Bezug auf diese mögliche Unternehmensansiedlung, spricht dies ebenfalls für eine Ablehnung Ihres Antrags. Schließlich fällt im Vorfeld einer Unternehmensansiedlung in dieser Größenordnung besonders umfangreiche Korrespondenz zwischen dem Ministerium und dem Investor an, die verschiedene Abteilungen unseres Hauses betrifft. Sämtliche Akten müssten im Hinblick auf zu schützende personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum des betroffenen Unternehmens oder Dritter gesichtet und gegebenenfalls geschwärzt werden, was angesichts des Umfangs der zu sichtenden Akten die Verwaltungsabläufe im gesamten Ministerium empfindlich stören würde. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 IZG SH ist ein Antrag abzulehnen, soweit das öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt. Auch aus diesem Grund kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus IZG-Beauftragter Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen