Bau A14

Wieso wird der Bau des Lückenschlusses der A14 in so vielen einzelnen Abschnitten vorgenommen und nicht am Stück?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: W…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bau A14 [#25192]
Datum
7. November 2017 09:13
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso wird der Bau des Lückenschlusses der A14 in so vielen einzelnen Abschnitten vorgenommen und nicht am Stück?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir am heutigen Tag erhalten haben. Unser Haus wird …
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Bau A14 [#25192]
Datum
22. November 2017 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir am heutigen Tag erhalten haben. Unser Haus wird sie zuständigkeitshalber fristgemäß beantworten. Beste Grüße

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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich hiermit gern beantworten möchte. Es gibt e…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre Anfrage zum Bau A14 [#25192]
Datum
6. Dezember 2017 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich hiermit gern beantworten möchte. Es gibt eine Vielzahl von Gründen für die Abschnittsbildung bei Planung und Bau der A 14-Nordverlängerung. Die Neubautrasse der BAB A 14 verläuft mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 154 km auf dem Gebiet der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die A 14 schafft eine leistungsfähige Verbindung zwischen Magdeburg, Wittenberge und Schwerin und bindet die Regionen Altmark, Prignitz und Ludwigslust in das großräumige Straßennetz ein. Das Gesamtprojekt umfasst insgesamt 13 Verkehrseinheiten (VKEen) bzw. Abschnitte. Der 97 km lange Teilabschnitt der Gesamtstrecke im Land Sachsen-Anhalt wurde in 8 VKEen unterteilt. Die Planung und der Bau einer großräumigen Bundesfernstraßenverbindung sind sehr komplex und erstrecken sich über einen längeren Zeitraum. Die vor diesem Hintergrund entstandene Rechtsfigur der Abschnittsbildung bezieht ihre sachliche Rechtfertigung daraus, dass die notwendige eingehende Bewältigung der vor Ort anstehenden Probleme bei derartigen Großprojekten sonst nicht mit der gebotenen Detailliertheit und Intensität erfolgen könnte. In der Rechtsprechung ist die Abschnittsbildung als Ausprägung des sog. Abwägungsgebots (Plicht zur Abwägung der verschiedenen durch ein Vorhaben berührten Interessen) anerkannt. Ein sich über viele Kilometer erstreckendes linienhaftes Autobahnprojekt verläuft in der Regel über mehrere Landkreisgrenzen und wie im Falle der A 14 auch über die Grenzen dreier Bundesländer. Neben der Änderung der Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden) ändert sich im Verlauf der Trasse auch die Zuständigkeit der regionalen Träger öffentlicher Belange (z.B. Bundes- und Landesbehörden, Energieversorger, Wasser- und Abwasserzweckverbände, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Bahn etc.), mit denen das Neubauvorhaben intensiv und sehr detailliert abzustimmen ist. Daneben ergibt sich auch eine Vielzahl von Betroffenheiten von Anwohnern, die es zu berücksichtigen gilt. Die Teilung der Bearbeitung des Neubaus einer Autobahn in Verkehrseinheiten dient daher im Wesentlichen der besseren Bearbeitbarkeit und Beschleunigung sowohl im Hinblick auf die technische und naturschutzfachliche Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen in den einzelnen Planungsstufen (vor dem Hintergrund der vorhandenen personellen Kapazitäten in den Fachplanungsbüros kann die Arbeit auf mehrere Büros verteilt werden) als auch im Hinblick auf den sehr umfangreichen Abstimmungsbedarf im jeweiligen unmittelbaren Planungsraum. Darüber hinaus ermöglicht die abschnittsweise Planung und Baurechtschaffung auch eine abschnittsweise bauliche Realisierung. So wird durch Verzögerungen in einzelnen Teilabschnitten (z.B. durch Klageverfahren) nicht die Realisierung des Gesamtprojektes verhindert, sondern es besteht die Möglichkeit, in verkehrswirksamen Abschnitten (Anbindung an das Bestandsnetz) mit rechtskräftigem Baurecht auch mit dem Bau zu beginnen zu können. Diese Teilabschnitte können dann bereits früher dem Verkehr übergeben werden. Da der Bau einer Autobahn auch immer mit gewissen Auswirkungen auf das vorhandene Straßennetz verbunden ist (Transporte von Baumaterialien, Behelfsumfahrungen an Bauwerken, Umleitungsverkehre etc.) ist die abschnittsweise Realisierung auch hier vorteilhafter, um die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes während der Bauzeit nicht zu stark einzuschränken und somit die Behinderung des Verkehrs und die Belastung für die Anwohner geringer zu halten. Insgesamt dient die Aufteilung eines Großprojektes in einzelne Planungsabschnitte und dann einzelne Baulose auch der mittelständischen Wirtschaft, da eine größere Anzahl von Firmen über die erforderlichen Kapazitäten zur Erfüllung der Bauleistung verfügen und sich daher an den entsprechenden Ausschreibungen beteiligen können. Für Ihre Fragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen