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Bau Am Kottenforst 82


Der Bungalow Am Kottenforst 82 wird zur Zeit aufgestockt. Bitte übersenden Sie mir alle Dokumente (Gesprächsprotokolle, E-Mails, Memos etc.), die zu der Entscheidung geführt haben, diese Aufstockung zu genehmigen.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe keine Dokumente bekommen, weil sie zeigen würden, wie die Entscheidung er beteiligten Behörden zustande gekommen ist - so jedenfalls die Begründung. Ich hätte mir zumindest eine Auskunft darüber gewünscht, welche Paragraphen bei der Erteilung dieser Sondergenehmigung Anwendung gefunden haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2012
  • Frist
    16. Juni 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informatio…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bau Am Kottenforst 82
Datum
15. Mai 2012 12:20
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW, nach § 1 UIG NRW (soweit Umweltinformationen betroffen sind) sowie nach §1 VIG (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind) und zwar zu folgendem Vorgang:
Der Bungalow Am Kottenforst 82 wird zur Zeit aufgestockt. Bitte übersenden Sie mir alle Dokumente (Gesprächsprotokolle, E-Mails, Memos etc.), die zu der Entscheidung geführt haben, diese Aufstockung zu genehmigen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um Übersendung in elektronischer Form. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Antrag auf Akteneinsicht - Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in mit dieser Email erhalten Sie eine Ein…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht - Eingangsbestätigung
Datum
23. Mai 2012 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit dieser Email erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihren Antrag auf Akteneinsicht betreffend. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Akteneinsicht - Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss die Adresse korrigier…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht - Eingangsbestätigung
Datum
23. Mai 2012 18:17
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss die Adresse korrigieren: Es handelt sich um das Haus Am Kottenforst 84 (nicht 82). Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrtAntragsteller/in mit dieser Email erhalten Sie den…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
12. Juni 2012 12:49
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrtAntragsteller/in mit dieser Email erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 15. Mai 2012. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.