Briefing von Herrn St E

Thema: Abschiebehafteinrichtung BER

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bau Behördenzentrum BER

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Referat R1 R1-21011/11#2 Referatsleiterin: MinRin Dr. Ann- Marie Burbaum                     - Tel.- 10528 Bearbeiter: EPHK André Ullrich                                         Tel. - 10360 Sachverhalt: Bisherige Genese: •   Im Mai 2017 hat das BMI den Ländern erste konzeptionelle Überlegungen zur Stärkung der Vollzugszuständigkeit des Bundes bei der Aufenthaltsbeendigung dargestellt. •   Das anliegende Konzept basiert auf diesen Überlegungen. •   Es berücksichtigt die Anregungen der Länder und sieht im Wesentlichen vor: o Einrichtung von Bundesausreisezentren (BARZ) darauf gerichtet, die Rückkehr von Ausreisepflichtigen zu organisieren, die bereits dezentral untergebracht waren. o Nach rechtskräftiger Ablehnung ihres ASylantrags werden diese Personen in spezialisierte Ausreisezentren verlegt. o Das Konzept sieht in einem ersten Schritt die Schaffung von geschlossenen BARZ an großen Verkehrsflughäfen durch den Bund vors • Auf der Frühjahrs-IMK 2017 wurde entschieden, dass Gespräche zur Ausgestaltung von Bundesausreisezentren (BARZ) auf St-     Ebene stattfinden sollten. •   Diese fanden am 3. Juli 2017 unter Leitung von Frau Stn Haber statt. •   Die Teilnehmer standen einer Errichtung von zunächst geschlossenen BARZ in der Nähe großer Flughäfen sehr aufgeschlossen gegenüber (z. B. Angeboté für Pilotprojekte durch die Länder BB, BY und HE.)
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-2 Aktuelle Ausgangslage/Bewertung: •    Die Schaffung eines Bundesausreisezentrums (BARZ), also die Übernahme einer originären Vollzugszuständigkeit für Einrichtung und Betrieb von Hafteinrichtungen wäre für den Bund eine neue Aufgabe. •    Der Bund verfügt derzeit weder über die rechtlichen Zuständigkeiten und Befugnisse, noch über die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb eines BARZ. •   Für die Umsetzung von BARZen kämen folgende Optionen in Betracht: o Übernahme der Zuständigkeit für den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen durch eine bestehende Bundesbehörde, konkret BPOL oder BAMF, weiterhin die Wahrnehmung von ausländerrechtlichen Aufgaben durch die Länder. o Zusätzlich Übernahme der Zuständigkeit für den ausländerrechtlichen Teil durch eine bestehende Bundesbehörde, konkret BAMF oder BPOL. Nach Vorbild der Länder Teilung der Aufgaben in aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Vollzugsmaßnahmen. o    Alternativ: Einrichtüng einer neuen Bundesbehörde, die entweder nur den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen oder zusätzlich ausländerrechtliche Aufgaben wahrnimmt. o    Denkbar ist auch eine kleine Alternative: Finanzierung von BARZen durch den Bund; Betrieb durch die Länder. •   Das Thema wurde in den Masterplan übernommen ( Nr. 59). Dabei ist noch nicht geklärt, wer das/die BARZ betreiben könnte. Das Projekt konnte Personalengpässen u. a. wegen längerfristiger Vakanzen im Stab R noch nicht weiter fortentwickelt werden. •   Das Land BB wurde u.a. mit MPK Beschluss von Februar 2017 aufgefordert, eine eigene Abschiebungshafteinrichtungen vorzuhalten. Die bisherige Einrichtung in Eisenhüttenstadt wurde vordergründig wegen feuerpolizeilicher Mängel geschlossen - dem Vernehmen nach handelte es sich aber um eine politische Schließung. •   Nunmehr möchte BB in der Nähe des BER wieder eine Abschiebehafteinrichtung eröffnen. Da der Finanzminister von der Linken gestellt wird, will der Innenminister kein eigenes Gebäude errichten, sondern von einem Investor
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-3 - errichten lassen und dann anmieten. St(         schwebt vor, gemeinsam mit dem Bund eine größere Einrichtung vorzusehen, da eine solche kosteneffizienter geschaffen und betrieben werden könnte. •  Grundsätzlich ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam mitentscheidend, um dem latenten Vollzugsdefizit im Rückführungsbereich entgegenzuwirken. Die Wee Brandenburgs ist daher grds. begrüßenswert, wenngleich nicht einfach in der Umsetzung. Gesprächsführungsvorschlag •  Wir begrüßen es, wenn Brandenburg wieder eine eigene Abschiebungshaftanstalt betreibt. als betreibt. Das entspricht auch dem MPK Beschluss von Februar 2017. •  Auch das Thema Bundesausreisezentren (BARZ) muss in dieser Legislatur wieder aufgegriffen werden. Daher haben wir es auch im Masterplan aufgeführt. •  Allerdings ist das Projekt BARZ mit nicht unerheblichem gesetzlichen, personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Daher müssten hierfür erst die erforderlichen Ressourcen geschaffen bzw. Mittel bereitgestellt werden. •  Ob eine Beteiligung des Bundes an einem gemeinsamen Projekt mit BB kurz- bis mittelfristig in Betracht kommt, müssen wir zunächst klären.
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