Bau des Behördenzentrums beim BER

Anfrage an: Gemeinde Schönefeld

1) alle Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Bau des Behördenzentrums zur Bearbeitung der Ein- und Ausreise von ausländischen Personen über den Berliner Flughafen BER seit Januar 2020 https://taz.de/Flughafen-BER/!5805962/
2) sämtliche interne wie externe Korrespondenz zum "Bau des Behördenzentrums am BER"

Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • 2 Follower:innen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Gemeinde Schönefeld Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Bau des Behördenzentrums beim BER [#240959]
Datum
15. Februar 2022 14:19
An
Gemeinde Schönefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) alle Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Bau des Behördenzentrums zur Bearbeitung der Ein- und Ausreise von ausländischen Personen über den Berliner Flughafen BER seit Januar 2020 https://taz.de/Flughafen-BER/!5805962/ 2) sämtliche interne wie externe Korrespondenz zum "Bau des Behördenzentrums am BER" Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 240959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240959/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Gemeinde Schönefeld
Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, als Anlage erhalten Sie me…
Von
Gemeinde Schönefeld
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959]
Datum
23. März 2022 15:54
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
TOP5_PraesentationSuedlicherDorfkern_EA_240320.pdf
2,5 MB
imageb259d5.PNG
21,4 KB


Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, als Anlage erhalten Sie meine Antwort zu Ihrer o.a. Anfrage.
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bear…
An Gemeinde Schönefeld Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959]
Datum
23. März 2022 17:35
An
Gemeinde Schönefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage sowie die Übersendung einer juristischen Einschätzung dazu. Ich werde dennoch an meiner Anfrage festhalten, weshalb sie jetzt und nicht erst nach Abschluss des Projektes bearbeitet werden sollte. Im Hinblick auf den von Ihnen genannten Arbeitsordner sehe § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG nicht entsprechend, da ich davon ausgehe, dass es sich um Dokumente handelt, die eine Arbeitsgrundlage darstellen. Ebenso erscheint der Verweis auf § 4 Abs. 2 AIG Bbg zu unspezifisch. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 240959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240959/
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959] Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mich über d…
An Gemeinde Schönefeld Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959]
Datum
27. April 2022 08:25
An
Gemeinde Schönefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mich über den Status meiner Anfrage informieren. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 240959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240959/
Gemeinde Schönefeld
Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, als Anlage erhalten Sie me…
Von
Gemeinde Schönefeld
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959]
Datum
31. Mai 2022 19:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, als Anlage erhalten Sie meine abschließende Entscheidung zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer ergänzenden E-Mails vom 23.03.22 und 27.04.22.
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bea…
An Gemeinde Schönefeld Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959]
Datum
1. Juni 2022 14:35
An
Gemeinde Schönefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bearbeitung und die Ausstellung des Bescheids. Darin schreiben Sie, dass das UIG nicht einschlägig sei. Das trifft zu, jedoch ist das BbgUIG einschlägig - das haben Sie womöglich übersehen. Ich würde auf diesen Bescheid Widerspruch einlegen, allerdings wollte ich Sie zuerst fragen, ob Sie auf das BbgUIG erneut prüfen und einen neuen Bescheid ausstellen wollen. Zeitgleich würde ich um Vermittlung beim Landesbeauftragten erbitten. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 240959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240959/
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bau des Behördenzentrums beim BER“ [#240959]
Datum
1. Juni 2022 17:20
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240959/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Unterlagen nach AIG und BbgUIG zugänglich gemacht werden müssten ebenso nach §3 BauGB. Dazu würde ich um Ihre Einschätzung bitten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anhänge: - 240959.pdf - 2022-03-23_1-imageb259d5.PNG - 2022-03-23_1-SKM_C3320i22032316480.pdf - 2022-03-23_1-TOP5_PraesentationSuedlicherDorfkern_EA_240320.pdf - 2022-05-31_1-skm-c3320i22053119520.pdf Anfragenr: 240959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240959/
Gemeinde Schönefeld
Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in Vertretung für den derz…
Von
Gemeinde Schönefeld
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht zum Behördenzentrum [#240959]
Datum
8. Juni 2022 17:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, in Vertretung für den derzeit urlaubsbedingt abwesenden [geschwärzt] übermitteln wir Ihnen vorab die ergänzend getroffene Entscheidung zu Ihren Gesuch nach UIG-Bbg. Die Entscheidung wird Ihnen gesondert auch auf dem Postweg zugehen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht bei der Gemeinde Schönefeld vom 15.02.22, # 240959 [#240959] Sehr << Anrede…
An Gemeinde Schönefeld Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht bei der Gemeinde Schönefeld vom 15.02.22, # 240959 [#240959]
Datum
29. Juni 2022 17:35
An
Gemeinde Schönefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Bescheide vom 31.05.2022 und 08.06.2022 ein. Die Begründung lautet wie folgt: Mein Antrag betrifft Umweltinformationen und ist dementsprechend nach § 1 UIG BBG iVm den maßgeblichen Vorschriften des UIG des Bundes zu bescheiden. Im Bescheid vom 8. Juni 2022 stützen Sie die Ablehnung meines Antrags nach dem UIG auf § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG und gehen insofern davon aus, dass § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG stets einschlägig sei, wenn ein Verwaltungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist. Dies ist unzutreffend. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG ist ein Antrag abzulehnen, soweit er sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten bezieht, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Der Verwaltungsvorgang als solcher ist damit bereits nicht von § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG erfasst. Vielmehr ergibt sich schon aus dem Wortlaut, dass es nur auf die einzelnen darin enthaltenen Schriftstücke, Daten bzw. Material ankommen kann. Ob das Planungsverfahren als solches abgeschlossen ist, ist nicht von Relevanz, sondern es kommt darauf an, ob die einzelnen in dem Vorgang enthaltenen Unterlagen abgeschlossen sind oder nicht (vgl. insoweit ausführlich zum Bauleitplanverfahren Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. April 2022 – OVB 8/21 –, juris Rn. 20). Dass überhaupt und wenn ja in Bezug auf welche Unterlagen dies der Fall sein soll, haben Sie nicht dargelegt. Zu dem von Ihnen mit Schreiben vom 23.03.2022 in Bezug genommenen Arbeitsordner des Bürgermeisters fehlen überdies jegliche Ausführungen dazu, weswegen der Informationszugang hierzu nach dem UIG verwehrt sein sollte. Schließlich ist die nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG gebotene Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe bisher unterblieben. Die Ermittlung des Informationsinteresses und die Abwägung hat grundsätzlich von Amts wegen zu erfolgen (vgl. Karg in BeckOK, Informations- und Medienrecht, 2021, § 8 UIG, Rn. 9). Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe begründe ich nunmehr wie folgt: Von diesem Bau- bzw. Mietvorhaben des Bundes und des Landes Brandenburg wird eine hohe Summe an Steuergeldern betroffen sein. Bisher ist darüber jedoch wenig bekannt, obwohl es bereits als beschlossen gilt. Neben den Kosten hat das Behördenzentrum aufgrund seiner Funktion bereits ein großes Interesse in der Öffentlichkeit geweckt. Mehrere hundert Menschen hatten dazu bereits mehrmals demonstriert. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/02/demonstration-flughafen-ber-abschiebezentrum.html Weiters gibt es seitens Journalist:innen aber auch Parlamentarier:innen Bedenken, was die Wahl des Investors, welcher das Behördenzentrum bauen und später an Bund und Land vermieten werde, angeht. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 240959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240959/
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht bei der Gemeinde Schönefeld vom 15.02.22, # 240959 [#240959]
An Gemeinde Schönefeld Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Via
Fax
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht bei der Gemeinde Schönefeld vom 15.02.22, # 240959 [#240959]
Datum
29. Juni 2022 17:37
An
Gemeinde Schönefeld
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
53,8 KB
Gemeinde Schönefeld
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, als Anlage erhalten Sie mein Schreiben vom 28.09.2022 – BM-11.50.01D-H zur Kenntn…
Von
Gemeinde Schönefeld
Betreff
Widerspruchsverfahren wegen der Erteilung von Auskünften und Informationen zum Bau des Behördenzentrums beim BER (#240959)
Datum
28. September 2022 15:48
Status
Warte auf Antwort
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21,4 KB
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5,9 KB


Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, als Anlage erhalten Sie mein Schreiben vom 28.09.2022 – BM-11.50.01D-H zur Kenntnis. Das Original folgt auf dem Postweg.
Gemeinde Schönefeld
Widerspruchsverfahren Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige hiermit den Ei…
Von
Gemeinde Schönefeld
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsverfahren
Datum
28. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige hiermit den Eingang der von Ihnen gegen den Bescheid vom 31.05.2022 sowie den ergänzenden Bescheid vom 08.06.2022 eingelegten Widersprüche. Was den Verfahrensstand des Bebauungsplanverfahrens betrifft, sind Sie über die Tatsache des im August letzten Jahres durch die Gemeindevertretung Schönefelds gefassten Aufstellungsbeschlusses durch uns bereits in Kenntnis gesetzt worden. Ihnen wurden die Verlinkungen mitgeteilt, anhand derer Sie sich mittels der gefertigten Niederschriften inhaltlich über die dem Aufstellungsbeschluss zeitlich vorausgehenden, gemeindlichen Gremiensitzungen des vorbereitenden Entwicklungsausschusses sowie der Gemeindevertretung selbst informieren konnten und auch weiterhin können.
Gemeinde Schönefeld
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Sie haben heute auf dem Anrufbeantworter des Bürgermeisters eine Nachricht mit de…
Von
Gemeinde Schönefeld
Betreff
Anfrage zum Bau des Behördenzentrums beim BER #240959
Datum
15. Dezember 2022 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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21,4 KB
smime.p7s
5,9 KB


Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Sie haben heute auf dem Anrufbeantworter des Bürgermeisters eine Nachricht mit der Bitte um Vornahme eines telefonischen Rückrufes hinterlassen. Von Ihnen ist indes keine Rufnummer, unter welcher Sie zurückgerufen werden könnten, hinterlegt. Jedenfalls ergibt sich dergleichen nicht aus dem bisher in der Sache mit Ihnen geführten Schriftverkehr. Um Klarstellung bzw. Mitteilung der Rufnummer werden Sie hiermit höflich gebeten.
Gemeinde Schönefeld
Kopien der Akteinsicht vor Ort
Von
Gemeinde Schönefeld
Via
Briefpost
Betreff
Kopien der Akteinsicht vor Ort
Datum
20. Januar 2023
Status
geschwärzt
2,8 MB
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Guten Tag << Anrede >> mittlerweile ist einige Zeit seit meiner Einsicht vergangen. Könnten Sie mich …
An Gemeinde Schönefeld Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Anfrage zum Bau des Behördenzentrums beim BER #240959 [#240959]
Datum
21. Februar 2023 11:32
An
Gemeinde Schönefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> mittlerweile ist einige Zeit seit meiner Einsicht vergangen. Könnten Sie mich darüber in Kenntnis setzen, wie der Stand der Kopien sowie der Versand aktuell ist. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Gemeinde Schönefeld
Guten Tag Frau Deleja-Hotko, auf Ihre Nachfrage habe ich eben bei der persönlichen Mitarbeiterin des Bürgermeiste…
Von
Gemeinde Schönefeld
Betreff
AW: Anfrage zum Bau des Behördenzentrums beim BER #240959 [#240959]
Datum
21. Februar 2023 11:59
Status
smime.p7s
5,9 KB


Guten Tag Frau Deleja-Hotko, auf Ihre Nachfrage habe ich eben bei der persönlichen Mitarbeiterin des Bürgermeisters, [geschwärzt], nachgefragt. Diese hat mir gegenüber versichert, dass die gewünschten Kopien von ihr angefertigt und Ende derselben Woche, in welcher Ihre Akteneinsicht stattfand, also spätestens am 20.01.2023 zur Post an die Open Knowledge Foundation zur Post aufgegeben worden sind. Auf die Stellung einer Kostenrechnung ist trotz der einen Farbkopie verzichtet worden. Anfang der 4. KW müssten die Unterlagen also Ihren Arbeitgeber erreicht haben. Ich möchte Sie daher bitten, zunächst im Posteingangsbereich Ihrerseits nach dem Verbleib zu recherchieren. Ggf. geben Sie Bescheid und wir müssten die Kopie und den Versand der Unterlagen wiederholen.

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