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Bau einer Ortsumgehung in Oberkotzau

Es geht um eine Zweifelhafte Ortsumgehung in Oberkotzau mit begrenztem Nutzen jedoch stark negativen Auswirkungen.

Das Projekt beinhaltet einen Eingriff in den Grundwasserkörper, der die Trinkwasserversorgung sichert und wird extrem in die betreffende Kulturlandschaft eingreifen.
Die Artenschutzrechtliche Prüfung schon viele Jahre, teilweise weit über 10 Jahre alt und es werden ca. 33 Hektar unter anderem Landwirtschaftlicher Fläche (insbesondere sogar Ökologisch "BIO-" bewirtschaftete Fläche), Etlicher Biotopflächen usw. vernichtet.

Es wird gegen den Willen großer teile der Bevölkerung und Landwirte, vor allem aber gegen jede Empfehlung eigentlich aller verantwortlichen stellen (außer dem zuständigen Bauamt) weiter Fläche versiegelt, das Verschlechterungsverbot vom (Grund)wasser missachtet, die Kulturlandschaft, Naherhohlungsmöglichkeiten und somit die Identifizierung der Menschen mit dem ländlichen Raum zerstört.

Ich bin nicht der Meinung, dass diese Flächen "ausgeglichen" werden können, sie gehen der Gesellschaft für immer "verloren".

Der Charakter der Durchgangsstraße kann leider nicht verändert werden und ein wirklicher Ortskern existiert schon.
Verkehrsströme werden (nur) Teilweise verlagert und eine Belastung noch mehr Bürgern aufgebürgt statt im Innenbereich Eng- und somit Gefahrenstellen zu beseitigen, teilweise den Menschen andere Wohnstandorte anzubieten und diese Flächen zu um den Verkehrsfluss zu optimieren.

Können Sie mir Möglichkeiten nennen, welche (in dem speziellen Fall noch) zur Verfügung stehen um den Verlust der Natur mit allen genannten Flächen und Eigenschaften zu verhindern ?

ggf. sogar Projekte nennen die alternativen entwickelt haben um einen solchen Raubbau zu verhindern?

Ich danke Ihnen

Projekt:
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht um eine Zwe…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bau einer Ortsumgehung in Oberkotzau [#196893]
Datum
10. September 2020 09:13
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht um eine Zweifelhafte Ortsumgehung in Oberkotzau mit begrenztem Nutzen jedoch stark negativen Auswirkungen. Das Projekt beinhaltet einen Eingriff in den Grundwasserkörper, der die Trinkwasserversorgung sichert und wird extrem in die betreffende Kulturlandschaft eingreifen. Die Artenschutzrechtliche Prüfung schon viele Jahre, teilweise weit über 10 Jahre alt und es werden ca. 33 Hektar unter anderem Landwirtschaftlicher Fläche (insbesondere sogar Ökologisch "BIO-" bewirtschaftete Fläche), Etlicher Biotopflächen usw. vernichtet. Es wird gegen den Willen großer teile der Bevölkerung und Landwirte, vor allem aber gegen jede Empfehlung eigentlich aller verantwortlichen stellen (außer dem zuständigen Bauamt) weiter Fläche versiegelt, das Verschlechterungsverbot vom (Grund)wasser missachtet, die Kulturlandschaft, Naherhohlungsmöglichkeiten und somit die Identifizierung der Menschen mit dem ländlichen Raum zerstört. Ich bin nicht der Meinung, dass diese Flächen "ausgeglichen" werden können, sie gehen der Gesellschaft für immer "verloren". Der Charakter der Durchgangsstraße kann leider nicht verändert werden und ein wirklicher Ortskern existiert schon. Verkehrsströme werden (nur) Teilweise verlagert und eine Belastung noch mehr Bürgern aufgebürgt statt im Innenbereich Eng- und somit Gefahrenstellen zu beseitigen, teilweise den Menschen andere Wohnstandorte anzubieten und diese Flächen zu um den Verkehrsfluss zu optimieren. Können Sie mir Möglichkeiten nennen, welche (in dem speziellen Fall noch) zur Verfügung stehen um den Verlust der Natur mit allen genannten Flächen und Eigenschaften zu verhindern ? ggf. sogar Projekte nennen die alternativen entwickelt haben um einen solchen Raubbau zu verhindern? Ich danke Ihnen Projekt: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196893/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Naturschutz
Zugang zu Umwektinformationen gemäß § 3 UIG
Von
Bundesamt für Naturschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Umwektinformationen gemäß § 3 UIG
Datum
18. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen