Bau einer Querungshilfe/Dunkelampel an der Braunschweiger Straße (L 203) in Thedinghausen in Höhe des Denkmals - Anlass und Kostenträger

vor einigen Jahren wurde in der Braunschweiger Str. (L 203)(in Höhe des Denkmals) eine Querungshilfe/Dunkelampel errichtet. War der Anlass die sichere Querung von Menschen zum Kindergarten Erbhof-Löwen (Am Sportplatz 1) oder war ein anderer Anlass Grund dafür? Baulastträger ist ja wohl das Land Niedersachsen. Wie hoch waren die Kosten für diese Querungshilfe und wer hat sie getragen?

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde schrieb: Ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem NUIG/VIG durch Ihre Email vom 27.07.2022 zum Thema Bau einer Querungshilfe/Dunkelampel an der Braunschweiger Straße (L 203) in Thedinghausen in Höhe des Denkmals - Anlass und Kostenträger“.

Den von Ihnen geltend gemachten Auskunftsanspruch nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) und nach dem § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Umweltinformationsgesetzes (UIG) kann ich nicht nachkommen, weil die gewünschten Informationen nicht unter die auskunftspflichtigen Tatbestände der jeweiligen §§ 2 fallen. Sollten Sie eine andere Rechtsauffassung haben, bitte ich um Mitteilung der genauen Vorschrift, wonach ein Auskunftsanspruch besteht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vor einigen Jahren …
An Samtgemeinde Thedinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bau einer Querungshilfe/Dunkelampel an der Braunschweiger Straße (L 203) in Thedinghausen in Höhe des Denkmals - Anlass und Kostenträger [#255754]
Datum
27. Juli 2022 17:21
An
Samtgemeinde Thedinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vor einigen Jahren wurde in der Braunschweiger Str. (L 203)(in Höhe des Denkmals) eine Querungshilfe/Dunkelampel errichtet. War der Anlass die sichere Querung von Menschen zum Kindergarten Erbhof-Löwen (Am Sportplatz 1) oder war ein anderer Anlass Grund dafür? Baulastträger ist ja wohl das Land Niedersachsen. Wie hoch waren die Kosten für diese Querungshilfe und wer hat sie getragen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255754/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Samtgemeinde Thedinghausen
AW: Ihre Anfragen vom 27.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer …
Von
Samtgemeinde Thedinghausen
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 27.07.2022
Datum
8. August 2022 13:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mails bezüglich der Querungshilfe in Thedinghausen und der Roteinfärbung der Furt in Riede vom 27.07.2022. Zu Ihren Anfragen ist eine interne Prüfung erfordelich. Sie bekommen nach abgeschlossener Prüfung eine Rückmeldung zu Ihren o.g. Anfragen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 27.07.2022 [#255754] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau…
An Samtgemeinde Thedinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 27.07.2022 [#255754]
Datum
31. August 2022 12:40
An
Samtgemeinde Thedinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau einer Querungshilfe/Dunkelampel an der Braunschweiger Straße (L 203) in Thedinghausen in Höhe des Denkmals - Anlass und Kostenträger“ vom 27.07.2022 (#255754) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Samtgemeinde Thedinghausen
WG: Ihre Anfragen vom 27.07.2022 [#255754] Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Ant…
Von
Samtgemeinde Thedinghausen
Betreff
WG: Ihre Anfragen vom 27.07.2022 [#255754]
Datum
12. September 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem NUIG/VIG durch Ihre Email vom 27.07.2022 zum Thema Bau einer Querungshilfe/Dunkelampel an der Braunschweiger Straße (L 203) in Thedinghausen in Höhe des Denkmals - Anlass und Kostenträger“. Den von Ihnen geltend gemachten Auskunftsanspruch nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) und nach dem § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Umweltinformationsgesetzes (UIG) kann ich nicht nachkommen, weil die gewünschten Informationen nicht unter die auskunftspflichtigen Tatbestände der jeweiligen §§ 2 fallen. Sollten Sie eine andere Rechtsauffassung haben, bitte ich um Mitteilung der genauen Vorschrift, wonach ein Auskunftsanspruch besteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfragen vom 27.07.2022 [#255754]
Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrem Antwortschreiben vom 12.9.2…
An Samtgemeinde Thedinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfragen vom 27.07.2022 [#255754]
Datum
14. September 2022 15:50
An
Samtgemeinde Thedinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrem Antwortschreiben vom 12.9.2022 schrieben Sie: "Ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem NUIG/VIG durch Ihre Email vom 27.07.2022 zum Thema Bau einer Querungshilfe/Dunkelampel an der Braunschweiger Straße (L 203) in Thedinghausen in Höhe des Denkmals - Anlass und Kostenträger“. Den von Ihnen geltend gemachten Auskunftsanspruch nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) und nach dem § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Umweltinformationsgesetzes (UIG) kann ich nicht nachkommen, weil die gewünschten Informationen nicht unter die auskunftspflichtigen Tatbestände der jeweiligen §§ 2 fallen. Sollten Sie eine andere Rechtsauffassung haben, bitte ich um Mitteilung der genauen Vorschrift, wonach ein Auskunftsanspruch besteht." Dazu möchte ich Ihnen mitteilen, dass dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Samtgemeinde Thedinghausen
AW: WG: Ihre Anfragen vom 27.07.2022 [#255754] Sehr << Antragsteller:in >> ich wiederhole mich, aber …
Von
Samtgemeinde Thedinghausen
Betreff
AW: WG: Ihre Anfragen vom 27.07.2022 [#255754]
Datum
16. September 2022 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich wiederhole mich, aber ein Auskunftsanspruch nach den von Ihnen zitierten Rechtsvorschriften besteht nicht. Das habe ich in meiner Antwort vom 27.09.2022 deutlich gemacht. Es besteht auch kein Auskunftsanspruch, wenn Sie Ihre Anfrage in eine "Bürgeranfrage" umwandeln. Ich sehe die Angelegenheit damit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen