Bau eines befestigten Gehwegteilstücks in der Straße Rosenweg im Ortsteil Wilhelmshorst

Anfrage an: Gemeinde Michendorf

Im September 2018 wurde durch Mitarbeiter des Bauhofs Michendorf ausschließlich vor dem Grundstück Rosenweg 10a ein befestigter Gehweg in Betongußweise errichtet.

Hierzu finden sich keine Informationen in den öffentlich einsehbaren Protokollen des Ortsbeirats von Wilhelmshorst oder der Gemeindeverwaltung von Michendorf.

Bitte übersenden Sie mir diesbezüglich Kopien aller schriftlichen Vorgänge (Anträge, Begründungen, Abstimmungsentscheidungen, Kostenaufstellungen u. Ä.).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2018
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Gemeinde Michendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bau eines befestigten Gehwegteilstücks in der Straße Rosenweg im Ortsteil Wilhelmshorst [#35216]
Datum
16. Dezember 2018 20:03
An
Gemeinde Michendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im September 2018 wurde durch Mitarbeiter des Bauhofs Michendorf ausschließlich vor dem Grundstück Rosenweg 10a ein befestigter Gehweg in Betongußweise errichtet. Hierzu finden sich keine Informationen in den öffentlich einsehbaren Protokollen des Ortsbeirats von Wilhelmshorst oder der Gemeindeverwaltung von Michendorf. Bitte übersenden Sie mir diesbezüglich Kopien aller schriftlichen Vorgänge (Anträge, Begründungen, Abstimmungsentscheidungen, Kostenaufstellungen u. Ä.).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Michendorf
Eingangsbestätigung Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Rosenweg 10 A (OT Wilhelmshorst)…
Von
Gemeinde Michendorf
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
17. Dezember 2018 12:34
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Rosenweg 10 A (OT Wilhelmshorst) Sehr geehrtAntragsteller/in den Eingang Ihrer Mail vom 16.12.2018 möchte ich Ihnen hiermit bestätigen. Da der für die Beantwortung Ihrer Anfrage Zuständige planmäßig erst wieder ab der 3. KW 2019 dienstlich anwesend ist, kann die Erledigung nicht in der von Ihnen gesetzten Frist erfolgen. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#35216] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte benennen Sie mir den, für den Vorgang zustä…
An Gemeinde Michendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#35216]
Datum
17. Dezember 2018 18:30
An
Gemeinde Michendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte benennen Sie mir den, für den Vorgang zuständigen Mitarbeiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#35216] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau eines bef…
An Gemeinde Michendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#35216]
Datum
21. Februar 2019 16:47
An
Gemeinde Michendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau eines befestigten Gehwegteilstücks in der Straße Rosenweg im Ortsteil Wilhelmshorst“ vom 16.12.2018 (#35216) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Michendorf
AW: Eingangsbestätigung [#35216] Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage erhielten Sie mit Schreiben der Geme…
Von
Gemeinde Michendorf
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#35216]
Datum
25. Februar 2019 07:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage erhielten Sie mit Schreiben der Gemeinde Michendorf vom 04.01.2019 eine Eingangsbestätigung. Der Sachverhalt wurde dann am 31.01.2019 abschließend durch die Gemeinde schriftlich beantwortet. Somit kann eine Fristüberschreitung nicht festgestellt werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#35216] Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich…
An Gemeinde Michendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#35216]
Datum
27. Februar 2019 16:32
An
Gemeinde Michendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich von ihrem Vorgesetzten, dem Abteilungsleiter der Abteilung Bauen und öffentliche Ordnung, Herrn Gerhardt ein Antwortschreiben auf ein Schreiben erhalten habe, welches an den Bürgermeister der Gemeinde, Herrn Mirbach adressiert gewesen ist und welches ich am 31.12.2018 geschrieben habe. Dieses Schreiben thematisert zwar den selben Sachverhalt, ist unabhängig von meinem hier gestellten Antrag an Herrn Mirbach geschickt worden. Diese Schreiben beinhaltet einen Hinweis gemäß §16 der brandenburgischen Kommunalverfassung und ist unabhängig von der hier gestellten Anfrage erfolgt. Herr Gerhardt hat in dem von Ihnen angeführten Schreiben, vom 31.01.2019, Bezug mein Schreiben vom 31.12.2018 genommen, welches an den Bürgermeister Herrn Mirbach gerichtet gewesen war. In diesem Schreiben hat Herr Gerhardt grob geschildert, wie es zu dem Bau des Gewegteilstücks gekommen ist, ohne das Kopien von Anträgen, Genehmigungen oder Kostenaufstellungen beigefügt wurden, welche seine Angaben verifizieren oder detailierter veranschaulichen. Ein wirklicher, zufriedenstellender sowie nachvollziehbarer Aufschluss über einen möglichen Antrags-, Genehmigungs- und Ausführungsprozess ist mit den Ausführungen von Herrn Gerhardt nicht erfolgt. Den Antrag auf Akteneinsicht zu diesem Vorgang habe ich am 16.12.2018 gestellt. Da bis heute keine Akteneinsicht gewährt worden ist, sehe ich den Vorgang von meinerseits keineswegs als abschließend geklärt an. Ich bitte weiterin um eine vollständige Akteneinsicht, da ich keine Gründe sehe, warum diese seitens der Gemeindeverwaltung verwehrt werden sollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gemeinde Michendorf
Zwischenmitteilung Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen mein Schreiben vom 28.02.2019 per…
Von
Gemeinde Michendorf
Betreff
Zwischenmitteilung
Datum
6. März 2019 07:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen mein Schreiben vom 28.02.2019 per Mail zur Kenntnis. Leider konnte dies wegen fehlendem Namen an Klingel oder Briefkasten durch die DEBEX nicht zugestellt werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischenmitteilung [#35216] Sehr geehrt<< Anrede >> warum schwärzen Sie nicht einfach die Namen d…
An Gemeinde Michendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenmitteilung [#35216]
Datum
7. März 2019 14:16
An
Gemeinde Michendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> warum schwärzen Sie nicht einfach die Namen der Privatpersonen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bau eines befestigten Gehwegteilstücks in der Straße Rosenweg im Ortsteil Wilhelmshorst“ [#35216] [#35216]
Datum
7. März 2019 14:18
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35216 Ich bin der Meinung, das die Anfrage wird vorsätzlich verzögert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35216.pdf - 2019-03-06_1-S45C-6e19030607340.pdf Anfragenr: 35216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Michendorf vom 16.12.2018, Ihre E-Mail vom 7.3.19 [#35216] Sehr gee…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Michendorf vom 16.12.2018, Ihre E-Mail vom 7.3.19 [#35216]
Datum
6. April 2019 14:18
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit meinem Antrag auf Akteneinsicht, wurden von der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Michendorf involvierte Privatpersonen darüber informiert, dass ich einen betreffenden Antrag gestellt habe. Die, den Antrag betreffende Baumaßnahme, ist dem Anschein nach auf Wunsch bzw. Antrag der Privatpersondurchgeführt worden, welche die Gemeindeverwaltung über meinen Antrag informiert hat. Ich sehe in dem Vorgang seitens der der Gemeindeverwaltung um einen Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien und meine Persönlichkeitsrechte. In meiner Wahrnehmung, hat die Inkenntnissettzung der involvierten Privatperson dazu geführt, dass das gute, nachbarschaftliche Verhähltnis, sowie das ansehen meiner Person herabgesetzt wurde. Ich bitte sie daher um eine Einschätzung und Stellungnahme bezüglich des obengenannten Vorfalls. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>