Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB)

In Ihrer Pressemitteilung vom 12.07.2011 mit dem Titel „Finanzministerium greift Hinweise des Landesrechnungshofs zum BLB auf“ wurde mitgeteilt, dass Finanzminister Norbert Walter-Borjahns angekündigt habe, den Hinweisen des LRH zum BLB NRW „Punkt für Punkt“ nachzugehen. Der Minister habe darauf hingewiesen, dass schon die in Auftrag gegebenen Sonderprüfungen die Notwendigkeit einer Restrukturierung des Landesbetriebs gezeigt hatten und „derzeit erste Schritte zur Umsetzung der Neuregelungen unternommen würden.“
Nach Auswertung aller gewonnenen Erkenntnisse, sowohl der nützlichen Hinweise des LRH als auch der Ergebnisse der beiden Sonderprüfungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PwC und BDO würden laut Minister Walter-Borjahns „die notwendigen Änderungen zügig, aber auch mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen werden“.
Schon erste Ergebnisse – so weiter wörtlich die damalige Pressemitteilung – ließen den Schluss zu, dass eine Restrukturierung des BLB notwendig sein wird, um Mängel insbesondere im Bereich der Wirtschaftlichkeit in der Zukunft abzustellen. Darüber hinaus habe der LRH systematische Defizite im BLB sowie beim Know How zum Baubereich in den Ministerien bemängelt.
Das Finanzministerium unterstütze darüber hinaus die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei mehreren BLB Projekten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1a.
Welches sind die Hinweise des LRH im Einzelnen, denen „Punkt für Punkt“ nachgegangen werden soll und seit wann sind Ihnen diese Hinweise bekannt? Welche Hinweise wurden von Ihnen bisher umgesetzt und in welcher Form konkret? Welche Hinweise wurden bisher noch nicht umgesetzt? Ich bitte um möglichst ausführliche und detaillierte Auskunft.
1b.
Welche Hinweise des LRH halten Sie für „nützlich“ und welche für nicht nützlich? Welches sind Ihre Kriterien für eine solche Unterscheidung und wie lautet Ihre Begründung für die Nützlichkeit bzw. Nicht- Nützlichkeit der Hinweise im Einzelnen?
1c.
Welche systematischen Defizite hat der LRH im Einzelnen festgestellt? Ergibt sich aus diesen Feststellungen des LRH ein entsprechender Handlungsbedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen sind zwischenzeitlich von Ihnen ergriffen worden, um die systematischen Defizite abzubauen? Welche systematischen Defizite sind noch nicht beseitigt?
Auch hierzu bitte ich um möglichst ausführliche Antwort.
1d.
Was ist die konkrete Aussage des LRH zur Frage des Know How zum Baubereich in den Ministerien? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für Sie aus dieser Aussage? Wurden eventuell zu ziehende Konsequenzen bereits umgesetzt? Wenn ja, in welcher Form ist dies geschehen?

2a.
Ihrer Aussage nach haben seinerzeit schon die beiden Sonderprüfungen von PwC und BDO die Notwendigkeit der Restrukturierung des Landesbetriebes gezeigt. Erste Schritte zur Umsetzung der Neuregelungen seien bereits unternommen worden. Welche diesbezüglichen Schritte sind dies im Einzelnen und was ist in der Zwischenzeit geschehen? Existiert ein Masterplan oder ein ähnliches Gesamtkonzept zur Restrukturierung des BLB? Sofern dies der Fall ist, wie ist dieses Konzept beschaffen, welchen Inhalt hat es und inwieweit ist es bisher umgesetzt?
Ich bitte um möglichst ausführliche und detaillierte Auskunft.
2b.
Schon aufgrund erster Ergebnisse der Sondergutachten sei absehbar gewesen, dass Mängel insbesondere im Bereich der Wirtschaftlichkeit in Zukunft abzustellen sind. Welche Mängel sind dies im Einzelnen und welche Maßnahmen sind zwischenzeitlich zur Abhilfe ergriffen worden? Welche Maßnahmen stehen noch aus?

3.
Sie haben mitgeteilt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei mehreren BLB Projekten durch Sie unterstützt werden. In welcher Form geschieht dies? Auch wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sein sollten: Ist für Sie schon jetzt Handlungsbedarf insofern absehbar, dass seitens des BLB künftig mehr als bisher Konflikte mit dem Strafrecht vermieden werden können? Wenn ja, welche Maßnahmen sind bereits ergriffen worden bzw. sind noch zu ergreifen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2012
  • Frist
    31. Juli 2012
  • Kosten dieser Information:
    450,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informatio…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB)
Datum
28. Juni 2012 09:41
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 IFG NRW, nach § 1 UIG NRW (soweit Umweltinformationen betroffen sind) sowie nach §1 VIG (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind) und zwar zu folgendem Vorgang:
In Ihrer Pressemitteilung vom 12.07.2011 mit dem Titel „Finanzministerium greift Hinweise des Landesrechnungshofs zum BLB auf“ wurde mitgeteilt, dass Finanzminister Norbert Walter-Borjahns angekündigt habe, den Hinweisen des LRH zum BLB NRW „Punkt für Punkt“ nachzugehen. Der Minister habe darauf hingewiesen, dass schon die in Auftrag gegebenen Sonderprüfungen die Notwendigkeit einer Restrukturierung des Landesbetriebs gezeigt hatten und „derzeit erste Schritte zur Umsetzung der Neuregelungen unternommen würden.“ Nach Auswertung aller gewonnenen Erkenntnisse, sowohl der nützlichen Hinweise des LRH als auch der Ergebnisse der beiden Sonderprüfungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PwC und BDO würden laut Minister Walter-Borjahns „die notwendigen Änderungen zügig, aber auch mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen werden“. Schon erste Ergebnisse – so weiter wörtlich die damalige Pressemitteilung – ließen den Schluss zu, dass eine Restrukturierung des BLB notwendig sein wird, um Mängel insbesondere im Bereich der Wirtschaftlichkeit in der Zukunft abzustellen. Darüber hinaus habe der LRH systematische Defizite im BLB sowie beim Know How zum Baubereich in den Ministerien bemängelt. Das Finanzministerium unterstütze darüber hinaus die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei mehreren BLB Projekten. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen: 1a. Welches sind die Hinweise des LRH im Einzelnen, denen „Punkt für Punkt“ nachgegangen werden soll und seit wann sind Ihnen diese Hinweise bekannt? Welche Hinweise wurden von Ihnen bisher umgesetzt und in welcher Form konkret? Welche Hinweise wurden bisher noch nicht umgesetzt? Ich bitte um möglichst ausführliche und detaillierte Auskunft. 1b. Welche Hinweise des LRH halten Sie für „nützlich“ und welche für nicht nützlich? Welches sind Ihre Kriterien für eine solche Unterscheidung und wie lautet Ihre Begründung für die Nützlichkeit bzw. Nicht- Nützlichkeit der Hinweise im Einzelnen? 1c. Welche systematischen Defizite hat der LRH im Einzelnen festgestellt? Ergibt sich aus diesen Feststellungen des LRH ein entsprechender Handlungsbedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen sind zwischenzeitlich von Ihnen ergriffen worden, um die systematischen Defizite abzubauen? Welche systematischen Defizite sind noch nicht beseitigt? Auch hierzu bitte ich um möglichst ausführliche Antwort. 1d. Was ist die konkrete Aussage des LRH zur Frage des Know How zum Baubereich in den Ministerien? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für Sie aus dieser Aussage? Wurden eventuell zu ziehende Konsequenzen bereits umgesetzt? Wenn ja, in welcher Form ist dies geschehen? 2a. Ihrer Aussage nach haben seinerzeit schon die beiden Sonderprüfungen von PwC und BDO die Notwendigkeit der Restrukturierung des Landesbetriebes gezeigt. Erste Schritte zur Umsetzung der Neuregelungen seien bereits unternommen worden. Welche diesbezüglichen Schritte sind dies im Einzelnen und was ist in der Zwischenzeit geschehen? Existiert ein Masterplan oder ein ähnliches Gesamtkonzept zur Restrukturierung des BLB? Sofern dies der Fall ist, wie ist dieses Konzept beschaffen, welchen Inhalt hat es und inwieweit ist es bisher umgesetzt? Ich bitte um möglichst ausführliche und detaillierte Auskunft. 2b. Schon aufgrund erster Ergebnisse der Sondergutachten sei absehbar gewesen, dass Mängel insbesondere im Bereich der Wirtschaftlichkeit in Zukunft abzustellen sind. Welche Mängel sind dies im Einzelnen und welche Maßnahmen sind zwischenzeitlich zur Abhilfe ergriffen worden? Welche Maßnahmen stehen noch aus? 3. Sie haben mitgeteilt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei mehreren BLB Projekten durch Sie unterstützt werden. In welcher Form geschieht dies? Auch wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sein sollten: Ist für Sie schon jetzt Handlungsbedarf insofern absehbar, dass seitens des BLB künftig mehr als bisher Konflikte mit dem Strafrecht vermieden werden können? Wenn ja, welche Maßnahmen sind bereits ergriffen worden bzw. sind noch zu ergreifen?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um Übersendung in elektronischer Form. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 28.06.2012 zum BLB NRW Sehr geehrter Herr << Name removed >>, in der Anlage übersen…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.06.2012 zum BLB NRW
Datum
24. Juli 2012 08:16
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
geschwärzt
71,8 KB
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, in der Anlage übersende ich Ihnen unser heutiges Schreiben. Mit freundlichen Grüßen