Bauantrag Feuerwache Herbern

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie beabsichtigen, an der Lindenstraße in Herbern ein Gebäude für die Feuerwehr zu errichten.

Bitte teilen Sie mir zu diesem Vorhaben folgendes mit:
- Wurde bereits ein Bauantrag dafür gestellt?
- Wann wurde der Bauantrag gestellt?
- Unter welchem Aktenzeichen wird der Bauantrag geführt?
- Bitte senden Sie mir einen Scan des Lageplans aus dem Antrag zu.
- Welchen Stand hat das Baugenehmigungsverfahren?
- Wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt?
- Bitte senden Sie mir einen Scan des Bescheids zu.

Vielen Dank!

Hinweis: Verfahrensinformationen zu Bauanträgen öffentlicher Einrichtungen unterliegen nicht dem Datenschutz, da keine privaten schutzwürdigen Interessen berührt sind.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sie beabsichtigen,…
An Kommunalverwaltung Ascheberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauantrag Feuerwache Herbern [#256624]
Datum
7. August 2022 23:37
An
Kommunalverwaltung Ascheberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sie beabsichtigen, an der Lindenstraße in Herbern ein Gebäude für die Feuerwehr zu errichten. Bitte teilen Sie mir zu diesem Vorhaben folgendes mit: - Wurde bereits ein Bauantrag dafür gestellt? - Wann wurde der Bauantrag gestellt? - Unter welchem Aktenzeichen wird der Bauantrag geführt? - Bitte senden Sie mir einen Scan des Lageplans aus dem Antrag zu. - Welchen Stand hat das Baugenehmigungsverfahren? - Wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt? - Bitte senden Sie mir einen Scan des Bescheids zu. Vielen Dank! Hinweis: Verfahrensinformationen zu Bauanträgen öffentlicher Einrichtungen unterliegen nicht dem Datenschutz, da keine privaten schutzwürdigen Interessen berührt sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256624/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Ascheberg
Sehr [geschwärzt], es wurde bisher kein Bauantrag eingereicht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwär…
Von
Kommunalverwaltung Ascheberg
Betreff
AW: Bauantrag Feuerwache Herbern [#256624]
Datum
11. August 2022 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], es wurde bisher kein Bauantrag eingereicht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung zu meiner IFG-Anfrage. Ich schließe daran folgend…
An Kommunalverwaltung Ascheberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauantrag Feuerwache Herbern [#256624]
Datum
13. August 2022 23:48
An
Kommunalverwaltung Ascheberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung zu meiner IFG-Anfrage. Ich schließe daran folgende Anschlussfrage an: Wird das Bauvorhaben Feuerwache Herbern bereits anhand von einzelnen Unterlagen mit dem Kreis als Bauaufsichtsbehörde vorbesprochen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256624/
Kommunalverwaltung Ascheberg
Sehr << Antragsteller:in >> den Eingang der obigen IFG-Anfrage bestätige ich hiermit. Mit freundlich…
Von
Kommunalverwaltung Ascheberg
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 13.08.2022: Bauantrag Feuerwache Herbern [#256624]
Datum
30. August 2022 12:12
Status
Warte auf Antwort
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10,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> den Eingang der obigen IFG-Anfrage bestätige ich hiermit. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Ascheberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anschlussfrage zur möglichen Vorbesprechung des Bauvorhabens Feuerge…
Von
Kommunalverwaltung Ascheberg
Betreff
AW: Bauantrag Feuerwache Herbern [#256624]
Datum
9. September 2022 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anschlussfrage zur möglichen Vorbesprechung des Bauvorhabens Feuergerätehaus Herbern mit der Bauaufsichtsbehörde möchte ich wie folgt beantworten: Die Beantwortung dieser Anfrage lehne ich gem. § 7 Abs. 2 IFG NRW ab. Der Inhalt der gewünschten Information bezieht sich auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen. Im vorgenannten Sachverhalt beinhalten die Vorarbeiten zur beabsichtigten Bauantragsstellung und eine diesbezügliche Abstimmung einen solchen Willensbildungsprozess. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Ihre Ablehnung ist nicht rechtmäßig. Der Prozess der…
An Kommunalverwaltung Ascheberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauantrag Feuerwache Herbern [#256624]
Datum
18. September 2022 22:06
An
Kommunalverwaltung Ascheberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Ihre Ablehnung ist nicht rechtmäßig. Der Prozess der Willensbildung, auf den Sie Bezug nehmen, erfordert eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der beteiligten Stellen. Das ist hier nicht der Fall. Stattdessen ist die Gemeinde in der Rolle einer ganz normalen Antragstellerin eines Bauantrags. Der Kreis als zuständige Behörde ist reguläre Genehmigungsbehörde. Zwischen beiden Beteiligten findet kein "interner" oder geschützter Prozess der Willensbildung statt - zumindest wäre eine solche gemeinsame Willensbildung rechtswidrig. Zudem betrifft die Fragestellung auch gar nicht den Inhalt der Abstimmung, sondern lediglich den Sachverhalt als solches: findet eine inhaltliche Abstimmung statt? Indirekt haben Sie eine solche bereits bestätigt - denn ohne Abstimmung gäbe es nichts, dass Sie als "Prozess der Willensbildung" zu verbergen hätten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256624/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bemängele die fehlerhafte Bearbeitung meiner Anfrage durch die Gemeinde und bi…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bauantrag Feuerwache Herbern“ [#256624]
Datum
18. September 2022 22:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bemängele die fehlerhafte Bearbeitung meiner Anfrage durch die Gemeinde und bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256624/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ablehnung nicht rechtmäßig ist. Der Prozess der Willensbildung, auf den die Gemeinde Bezug nimmt, erfordert eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der beteiligten Stellen. Das ist hier nicht der Fall. Stattdessen ist die Gemeinde in der Rolle einer ganz normalen Antragstellerin eines Bauantrags. Der Kreis als zuständige Behörde ist reguläre Genehmigungsbehörde. Zwischen beiden Beteiligten findet kein "interner" oder geschützter Prozess der Willensbildung statt - zumindest wäre eine solche gemeinsame Willensbildung rechtswidrig. Zudem betrifft die Fragestellung auch gar nicht den Inhalt der Abstimmung, sondern lediglich den Sachverhalt als solches: findet eine inhaltliche Abstimmung statt? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 256624.pdf - 2022-08-30_1-image001.png Anfragenr: 256624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256624/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kommunalverwaltung Ascheberg
Sehr << Antragsteller:in >> zu der Frage "Wird das Bauvorhaben Feuerwache Herbern bereits anhand von …
Von
Kommunalverwaltung Ascheberg
Betreff
WG: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Bauantrag Feuerwache Herbern"
Datum
20. Oktober 2022 09:04
Status
image001.png
10,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu der Frage "Wird das Bauvorhaben Feuerwache Herbern bereits anhand von einzelnen Unterlagen mit dem Kreis als Bauaufsichtsbehörde vorbesprochen?" fällt die Antwort ganz einfach aus: Ja Die Vielzahl der einzelnen Vorbesprechungen kann ich im Einzelnen gar nicht nachhalten, da zum einen meine Architekten, die beauftragten Fachingenieure und der beauftragte Architekt immer wieder mit verschiedenen Dienststellen der Kreisverwaltung kommuniziert haben und auch weiterhin kommunizieren, wie es bei jeder Planung in dieser Größenordnung gelebte Praxis ist. Daher ist diese Frage nur in diesem Umfang zu beantworten und kann eben nicht durch eine bloße Übertragungsleistung herausgesucht werden. Ich hoffe, ich habe diese Frage nunmehr hinreichend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen