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Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer"

Die Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer".

Aus der Presse ist zu entnehmen, das der "Wahlkoffer" zur Stimmenauszählung verwendet wird, dafür ist nach der Bundeswahlgeräteverordnung eine Zulassung erforderlich. Artikel zum Gerät aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 25.08.2017:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/-september-muenchen-erfindet-ersten-deutschen-wahlkoffer-1.3639602

Bitte senden Sie mir die Zulassungsdokumente zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. August 2017
  • Frist
    26. September 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer" [#24431]
Datum
25. August 2017 09:32
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer". Aus der Presse ist zu entnehmen, das der "Wahlkoffer" zur Stimmenauszählung verwendet wird, dafür ist nach der Bundeswahlgeräteverordnung eine Zulassung erforderlich. Artikel zum Gerät aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 25.08.2017: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/-september-muenchen-erfindet-ersten-deutschen-wahlkoffer-1.3639602 Bitte senden Sie mir die Zulassungsdokumente zu.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterge…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer" [#24431]
Datum
25. August 2017 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in da wir Ihrem o.g. Antrag nicht entsprechen können, erhalten Sie einen rechtsmittelf…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer" [#24431]
Datum
25. September 2017 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in da wir Ihrem o.g. Antrag nicht entsprechen können, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid der Landeshauptstadt München. Dieser wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.