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Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer"
Anfrage an:
Stadtverwaltung München
Die Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer".
Aus der Presse ist zu entnehmen, das der "Wahlkoffer" zur Stimmenauszählung verwendet wird, dafür ist nach der Bundeswahlgeräteverordnung eine Zulassung erforderlich. Artikel zum Gerät aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 25.08.2017:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/-september-muenchen-erfindet-ersten-deutschen-wahlkoffer-1.3639602
Bitte senden Sie mir die Zulassungsdokumente zu.
Anfrage abgelehnt
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Datum25. August 2017
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26. September 2017
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2 Follower:innen
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