Bauartzulassung nach Bundeswahlgeräteverordnung für den "Münchner Wahlkoffer"
die nach Bundeswahlgeräteverordnung erforderliche Bauartzulassung für den "Münchner Wahlkoffer" - ein Gerät zur Stimmenauszählung bei Wahlen, u.a. auch für die Bundestagswahl.
Siehe auch die Bericherstattung in der Süddeutschen Zeitung vom 25.08.2017:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/-september-muenchen-erfindet-ersten-deutschen-wahlkoffer-1.3639602
Diese Anfrage stelle ich über das Portal fragdenstaat.de, dessen Betreiber ich nach §41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hiermit als von mir bevollmächtigten Antragsteller bestelle. Darüberhinaus weise ich daruf hin, dass die Absendeadresse dieser Anfrage als Postfach von mir persönlich gelesen und verwaltet wird. Ich bitte somit um Beantwortung der Anfrage per E-Mail.
Information nicht vorhanden
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Datum25. August 2017
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26. September 2017
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