Bauen im Außenbereich Brackenheim

Anfrage an: Landratsamt Heilbronn

Stand der Bausache Neubau Wohnhaus Rosenhöhe 65, Flst. Nr. 6358, Markung Meimsheim. Kein Einvernehmen Gemeinderat, da Grundfläche um ca. 6,5 m x 11,5 m mit 2 Vollgeschossen (Dimension Doppelhaushälfte!) größer ausgeführt wurde als genehmigt.
Gibt es Abbruchverfügung? Bußgeld? oder

Stand er Bausache Neubau Wohnhaus Meimsheimer Gasse 1, Flst. Nr. 576, Markung Hausen. Kein Einvernehmen Gemeiderat, da Gebäude in mehrfacher Hinsicht wesentlich größer ausgeführt wurde als genehmigt.
Gibt es Abbruchverfügung? Bußgeld? oder

Stand der Bausache Neubau Wohnhaus Im Rohracker 5, Flst. Nr. 4577, Markung Dürrenzimmern. Es wurde ein 2-Familien-Wohnhaus mit ca. 12,5 m x 20 m Grundfläche und 2 Vollgeschossen genehmigt. Wurde dafür wie angekündigt (Auflage?) das alte Wohnhaus (Flst. 4559) zum Großteil abgerissen?
Im Lageplan Baugesuch stand "Abbruch (altes) Wohnhaus nach Fertigstellung Neubau".
Gibt es Abbruchverfügung? Bußgeld? oder

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stand der Bausach…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauen im Außenbereich Brackenheim [#201061]
Datum
17. Oktober 2020 22:40
An
Landratsamt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stand der Bausache Neubau Wohnhaus Rosenhöhe 65, Flst. Nr. 6358, Markung Meimsheim. Kein Einvernehmen Gemeinderat, da Grundfläche um ca. 6,5 m x 11,5 m mit 2 Vollgeschossen (Dimension Doppelhaushälfte!) größer ausgeführt wurde als genehmigt. Gibt es Abbruchverfügung? Bußgeld? oder Stand er Bausache Neubau Wohnhaus Meimsheimer Gasse 1, Flst. Nr. 576, Markung Hausen. Kein Einvernehmen Gemeiderat, da Gebäude in mehrfacher Hinsicht wesentlich größer ausgeführt wurde als genehmigt. Gibt es Abbruchverfügung? Bußgeld? oder Stand der Bausache Neubau Wohnhaus Im Rohracker 5, Flst. Nr. 4577, Markung Dürrenzimmern. Es wurde ein 2-Familien-Wohnhaus mit ca. 12,5 m x 20 m Grundfläche und 2 Vollgeschossen genehmigt. Wurde dafür wie angekündigt (Auflage?) das alte Wohnhaus (Flst. 4559) zum Großteil abgerissen? Im Lageplan Baugesuch stand "Abbruch (altes) Wohnhaus nach Fertigstellung Neubau". Gibt es Abbruchverfügung? Bußgeld? oder
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201061/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Heilbronn
Ihre Nachricht ist beim Landratsamt Heilbronn eingegangen und wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit …
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Bauen im Außenbereich Brackenheim [#201061]
Datum
19. Oktober 2020 07:30
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht ist beim Landratsamt Heilbronn eingegangen und wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Heilbronn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG ist bei uns eingegangen und wird derzeit bearbeite…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Bauen im Außenbereich Brackenheim [#201061]
Datum
26. Oktober 2020 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG ist bei uns eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Voraussichtlich werden hierfür keine Gebühren anfallen. Freundliche Grüße
Landratsamt Heilbronn
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage können wir folgendes mitteilen: 1. In der Bausache "Wohnhausum- …
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Bauen im Außenbereich Brackenheim [#201061]
Datum
20. November 2020 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage können wir folgendes mitteilen: 1. In der Bausache "Wohnhausum- und ausbau, Umbau der Garage, Umformerstation, Anbau einer Garage sowie Teilabbruch Erker" in Rosenhöhe 65, Flst.-Nr. 6358 in Brackenheim, Gemarkung Meimsheim läuft derzeit die Anhörung zum Rückbau. Eine Abbruchsverfügung wurde daher noch nicht erlassen. Ein Bußgeldverfahren wurde bisher nicht eingeleitet. 2. In der Bausache " Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Hofladenverkaufsräumen für landwirtschaftlichen Betriebsleiter des Aussiedlungshofs" in der Meimsheimer Gasse 1, Flst.-Nr. 576 in Brackenheim, Gemarkung Hausen wurde durch baurechtliche Entscheidung ein Teilrückbau angeordnet. Dieser wurde bisher nicht umgesetzt, da gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt wurde. Das Widerspruchsverfahren ist gerade anhängig. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. 3. In der Bausache "Neubau einer Betriebsinhaberwohnung mit Altenteil, Büro und Garage, Abbruch des bestehenden Wohnhauses" Im Rohracker 5, Flst.-Nr. 4577 in Brackenheim, Gemarkung Dürrenzimmern wurde die Baugenehmigung mit der Nebenbestimmung erteilt, dass spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Wohnnutzung des ehemaligen Gebäudes Haus-Nr. 5 und der Nutzung des neuen Wohnhauses das Gebäude abzubauen und vom Standort zu entfernen ist. Der Bauherr hat den Abbruch bis Mai 2021 zugesagt. Sollte dies nicht geschehen, wird die Nebenbestimmung vollstreckt. Ein Bußgeldverfahren wurde bisher nicht eingeleitet. Freundliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauen im Außenbereich Brackenheim [#201061]
Datum
20. November 2020 18:10
An
Landratsamt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201061/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>