Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften

Die Anzahl der für den 8.1.2024 im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart bekannten Behinderungen von Rettungskräften, bei denen Staus und Blockaden der sogenannten Bauernprotesten ausschlaggebend für waren und dazu geführt haben das:
- die vorgeschriebenen Zeiten von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht erreicht werden konnten
-die Anzahl der Einsatzfahrten die Rettungskräfte aufgrund der Blockaden abbrechen mussten

Bitte getrennt voneinander die beiden Zahlen.

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  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften [#296611]
Datum
8. Januar 2024 16:49
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der für den 8.1.2024 im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart bekannten Behinderungen von Rettungskräften, bei denen Staus und Blockaden der sogenannten Bauernprotesten ausschlaggebend für waren und dazu geführt haben das: - die vorgeschriebenen Zeiten von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht erreicht werden konnten -die Anzahl der Einsatzfahrten die Rettungskräfte aufgrund der Blockaden abbrechen mussten Bitte getrennt voneinander die beiden Zahlen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296611/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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