Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften

Die Anzahl der für den 8.1.2024 im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart bekannten Behinderungen von Rettungskräften, bei denen Staus und Blockaden der sogenannten Bauernprotesten ausschlaggebend für waren und dazu geführt haben das:
- die vorgeschriebenen Zeiten von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht erreicht werden konnten
-die Anzahl der Einsatzfahrten die Rettungskräfte aufgrund der Blockaden abbrechen mussten

Bitte getrennt voneinander die beiden Zahlen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der für den 8.1.2024 im…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften [#296611]
Datum
8. Januar 2024 16:49
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der für den 8.1.2024 im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart bekannten Behinderungen von Rettungskräften, bei denen Staus und Blockaden der sogenannten Bauernprotesten ausschlaggebend für waren und dazu geführt haben das: - die vorgeschriebenen Zeiten von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht erreicht werden konnten -die Anzahl der Einsatzfahrten die Rettungskräfte aufgrund der Blockaden abbrechen mussten Bitte getrennt voneinander die beiden Zahlen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296611/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften“ vom 08.01.2024 (…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften [#296611]
Datum
29. April 2024 14:04
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften“ vom 08.01.2024 (#296611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> zur unten stehenden Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die angefra…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: AW: Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften [#296611]
Datum
29. April 2024 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zur unten stehenden Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die angefragten Daten hier nicht vorhanden sind. Etwaige Fehlfahrten durch die Rettungsdienste und verzögerte Anfahrten werden bei der Stadt Stuttgart nicht gespeichert bzw. sind unmittelbar nach den Protesten wieder gelöscht worden. Freundliche Grüße
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort zu Ihrer Anfrage. Uns sind…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften [#296611]
Datum
30. April 2024 11:36
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

2-1766c0781766be0c0034d1e6c1258b0f.jpg
17,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort zu Ihrer Anfrage. Uns sind keine außergewöhnlichen Behinderungen von Rettungskräften bekannt, die infolge von Demonstrationen der Landwirte am 8. Januar 2024 vorgefallen sein könnten. Grundsätzlich werden Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei vorab über angemeldete Versammlungen (mit/ohne Aufzug) informiert. Die Einsatzkräfte können sich entsprechend orientieren und alternative Fahrrouten bei einer Alarmierung wählen. Darüber hinaus werden durch die Einsatzkräfte/ Integrierte Leitstelle (ILS) weitergehende Informationsquellen genutzt, die es erlauben Rückschlüsse auf den Verkehrsfluss zu ziehen. Dies sind z.B. Verkehrsdaten aus Web-/ Handyanwendungen, Bilder von Verkehrskameras oder direkte Informationen der Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) der Landeshauptstadt Stuttgart. Eine differenzierte Aus- und Bewertung aller Einsätze/ Einsatzfahrten im Zeitraum von 6:00 - 19:00 Uhr umfasst ca. 500 Datensätze, der Aufwand für die Recherche und gewünschte Aufschlüsselung wird nach dem jetzigen Sachstand mehrere Stunden betragen und damit den Betrag von 200 € weit übersteigen. Vor dem Hintergrund der Gebührenpflicht bitten wir um eine zeitnahe Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auch in Kenntnis dessen aufrecht erhalten. Im Falle einer Zurücknahme würden zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#296611] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Hiermi…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#296611]
Datum
21. Mai 2024 13:08
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Hiermit ziehe ich meine Anfrage „Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften“ (08.01.2024, #296611) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>