Baugenehmigung Apfelskopfweg 4/1, 69118 Heidelberg, Flurstück(e) 52187/3; 52166

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Behördlich erteilte Baugenehmigungen und -vorbescheide für den Bauort Apfelskopfweg 4/1, << Adresse entfernt >> für die Sarah Immobilien GmbH, Aktenzeichen 2015/0913/BABG.
Die für die Entscheidung dieser Baugenehmigung herangezogenen oder von anderen Behörden eingeforderten Gutachten, Protokolle, Aktennotizen und anderen Dokumente.
Die Prüfung der landespflegerischen Situation durch das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie.
Gutachten zur Belastbarkeit durch das Tiefbauamt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2016
  • Frist
    29. April 2016
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Behördlich ert…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baugenehmigung Apfelskopfweg 4/1, 69118 Heidelberg, Flurstück(e) 52187/3; 52166 [#16146]
Datum
30. März 2016 11:16
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Behördlich erteilte Baugenehmigungen und -vorbescheide für den Bauort Apfelskopfweg 4/1, 69118 Heidelberg für die Sarah Immobilien GmbH, Aktenzeichen 2015/0913/BABG. Die für die Entscheidung dieser Baugenehmigung herangezogenen oder von anderen Behörden eingeforderten Gutachten, Protokolle, Aktennotizen und anderen Dokumente. Die Prüfung der landespflegerischen Situation durch das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie. Gutachten zur Belastbarkeit durch das Tiefbauamt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Heidelberg
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und werden den Fall prüfen. Mit freundliche…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
WG: Baugenehmigung Apfelskopfweg 4/1, 69118 Heidelberg, Flurstück(e) 52187/3; 52166 [#16146]
Datum
5. April 2016 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und werden den Fall prüfen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heidelberg
Apfelskopfweg 4/1 Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage geprüft. Der Bearbeitungsaufwand wird über 3…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Apfelskopfweg 4/1
Datum
21. April 2016 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage geprüft. Der Bearbeitungsaufwand wird über 3 Stunden liegen, sodass mit einer Gebühr von ca. 150 EUR zu rechnen ist. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsbegehren Aufrecht erhalten und bereit sind, die anfallenden Gebühren zu bezahlen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Apfelskopfweg 4/1 [#16146] Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Gebühr bin ich einverstanden. Bitte stellen…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Apfelskopfweg 4/1 [#16146]
Datum
28. Juni 2016 14:20
An
Stadt Heidelberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Gebühr bin ich einverstanden. Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 16146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Heidelberg
WG: Baugenehmigung Apfelskopfweg 4/1 Sehr geehrtAntragsteller/in Gegenstand Ihrer Anfrage ist die erteilte Bauge…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
WG: Baugenehmigung Apfelskopfweg 4/1
Datum
15. Juli 2016 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Gegenstand Ihrer Anfrage ist die erteilte Baugenehmigung für den Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Apfelskopfweg 4, FlstNr. 52187/3. Das ursprünglich beantragte Mehrfamilienhaus wird vorerst nicht errichtet. In der Anlage erhalten Sie den textlichen Teil der Baugenehmigung sowie den Lageplan des Baugesuchs. Bestandteil des textlichen Teils der Baugenehmigung sind unter anderem die Auflagen des Amts für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg. Zu landespflegerischen Maßnahmen hat das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie keine Stellung genommen. Ein landespflegerischer Planungsbeitrag wird seitens des Amts für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie nur bei großen Bauvorhaben im Außenbereich verlangt; dies ist hier nicht der Fall. Das Tiefbauamt hat mitgeteilt, dass die Straße Apfelskopfweg mit einem Schwerlastwagen 30 befahren werden kann und ein 3-Achser mit einer Achslast von bis zu 8 Tonnen zugelassen ist. Mit freundlichen Grüßen