Baugenehmigung Hochhausvorhaben neben dem Bahnhof

die Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben neben dem Münsteraner Hauptbahnhof

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2015
  • Frist
    3. April 2015
  • 2 Follower:innen
Wolfgang Jäckle
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
Wolfgang Jäckle
Betreff
Baugenehmigung Hochhausvorhaben neben dem Bahnhof [#8763]
Datum
1. März 2015 11:26
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben neben dem Münsteraner Hauptbahnhof
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Jäckle <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Jäckle

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Kommunalverwaltung Münster
Bauvorhaben Berliner Platz 39, 41, Az. 00907/2014 Sehr geehrter Herr Jäckle, ich bestätige den Eingang Ihrer Mail…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Bauvorhaben Berliner Platz 39, 41, Az. 00907/2014
Datum
4. März 2015 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jäckle, ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 01.03.2015. Ihre Mail beinhaltet unter Hinweis auf § 5 IFG NRW bzw. § 2 UIG NRW den Antrag Ihnen die Baugenehmigung für das o.g. Bauvorhaben (Hochhaus) auf elektronischem Wege zu senden. Leider kann ich Ihnen die gewünschte Information nicht zusenden, da der Bauantrag noch nicht abschließend geprüft ist und es daher keine Baugenehmigung gibt. Mit freundlichen Grüßen