Baugenehmigung Litfaßsäule

Unterlagen zur Baugenehmigung einer Litfaßsäule.
Der Standort ist die Kreuzung zwischen der "Berliner Straße" und der Straße "Im Weidenbruch".
Genauer bezeichnet befindet sich die Litfaßsäure dem benutzungspflichtigen Radweg entland der Berliner Straße stadtauswärts folgend in der Sichtachse zur Fahrrad- und Fußgängerampel über die Straße im Weidenbruch, direkt nach der Autobahnbrücke.

Ergebnis der Anfrage

Es wurde nach dem Lageplan aus der Baugenehmigung und weiteren Informationen zu einer Litfassäule an der Kreuzung Berlinier Straße Ecke Im Weidenbruch gefragt. Die Anfrage wurde fristgerecht beantwortet. Die Säule ist an der gebauten Stelle genehmigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2016
  • Frist
    16. April 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baugenehmigung Litfaßsäule [#16015]
Datum
15. März 2016 19:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Baugenehmigung einer Litfaßsäule. Der Standort ist die Kreuzung zwischen der "Berliner Straße" und der Straße "Im Weidenbruch". Genauer bezeichnet befindet sich die Litfaßsäure dem benutzungspflichtigen Radweg entland der Berliner Straße stadtauswärts folgend in der Sichtachse zur Fahrrad- und Fußgängerampel über die Straße im Weidenbruch, direkt nach der Autobahnbrücke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Az.: 63/Q29/0023/2016 Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Az.: 63/Q29/0023/2016
Datum
22. März 2016 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen, dass mir Ihr Antrag zur weiteren Bearbeitung vorliegt und ich mich unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen werde. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
63/Q29/0023/2016, City-Light-Säule Berliner Str./ Im Weidenbruch Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Erhalt…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
63/Q29/0023/2016, City-Light-Säule Berliner Str./ Im Weidenbruch
Datum
29. März 2016 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Erhalt von Informationen zu o. g. Werbeanlage muss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen genau er gerichtet ist. Ihre pauschale Bitte um Zusendung von Unterlagen zur Baugenehmigung reicht hierfür nicht aus. Bitte teilen Sie mir bis zum 04.04.2016 mit, zu welchen konkreten Informationen ich Ihnen den Zugang gewähren soll. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 63/Q29/0023/2016, City-Light-Säule Berliner Str./ Im Weidenbruch [#16015] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 63/Q29/0023/2016, City-Light-Säule Berliner Str./ Im Weidenbruch [#16015]
Datum
2. April 2016 11:59
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte Teilen sie mir folgende konkreten Informationen aus der Baugenehmigung mit: Lageplan mit genehmigter Position der Säule. Datum von Antragstellung und Genehmigung. Name der Person, die die Säule an dieser Stelle genehmigt hat. Zusätzlich die Herstellungssumme einschließlich Umsatzsteuer aus der Baugenehmigung, soweit das zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Köln
AW: 63/Q29/0023/2016, City-Light-Säule Berliner Str./ Im Weidenbruch Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend erha…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: 63/Q29/0023/2016, City-Light-Säule Berliner Str./ Im Weidenbruch
Datum
6. April 2016 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
211,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend erhalten Sie die gewünschten Information aus der Bauakte zu o. g. Werbeanlage: Der Bauantrag wurde mit Datum 29.10.2015 durch die Firma Ströer KAW GmbH gestellt und die Genehmigung durch den Sachbearbeiter Herrn Tengler am 27.01.2016 erteilt. Die Herstellungskosten der Säule betragen einschließlich der Montagekosten sowie der Umsatzsteuer 8.500 EUR. In der Anlage befindet sich der Lageplan mit genehmigtem Standort. Mit freundlichen Grüßen