Baugenehmigung Nutzungsänderung Fa. Paletto, 53498 Waldorf, Frankenerweg 12
Für den Gebäudekomplex Frankenerweg 12 in Waldorf existiert, für den oberen Teil des Gebäudes, eine Baugenehmigung von 1965 "Neubau eines Holzlagerschuppens" und 1974 "Umbau einer Lagerhalle".
Die Fa. Paletto betreibt dort Maschinen und eine Fertigung.
An diesem Gebäudeteil wurde ohne Baugenehmigung ein Kamin und eine Absaugvorrichtung errichtet. Teile des Gebäudes werden als Büroräume genutzt.
Diese Nutzung wird nicht von der bestehenden Baugenehmigung abgebildet.
Es hat eine Nutzungsänderung stattgefunden für die eine neue Baugenehmigung für diesen Gebäudeteil erforderlich ist.
Dieser Sachverhalt ist dem Kreisbauamt Ahrweiler seit langem bekannt.
Frage: Warum benötigt die Fa. Paletto keine Baugenehmigung für diese Nutzungsänderung?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. August 2019
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17. September 2019
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