Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee

- Alle die öffentlichen Flächen betreffenden Baugrundgutachten des Phoenixseeareals.

Zwar wurde hierzu die PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft mbH beauftragt, diese ist jedoch in öffentlicher Hand. Die Baugrundgutachten müssen der Stadt somit vorliegen. Die öffentlichen Flächen betreffend muss die Stadt Dortmund also Auskünfte bezüglich der Bodenqualität erteilen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
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Betreff
Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee [#151278]
Datum
17. Juni 2019 17:34
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle die öffentlichen Flächen betreffenden Baugrundgutachten des Phoenixseeareals. Zwar wurde hierzu die PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft mbH beauftragt, diese ist jedoch in öffentlicher Hand. Die Baugrundgutachten müssen der Stadt somit vorliegen. Die öffentlichen Flächen betreffend muss die Stadt Dortmund also Auskünfte bezüglich der Bodenqualität erteilen können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee [#151278]
Datum
19. Juli 2019 14:20
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee“ vom 17.06.2019 (#151278) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee [#151278]
Datum
23. Juli 2019 10:17
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee“ vom 17.06.2019 (#151278) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in krankheitsbedingt ist Ihre Anfrage leider nicht rechtzeitig bearbeitet worden, dafü…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
Antwort: WG: AW: Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee [#151278]
Datum
23. Juli 2019 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in krankheitsbedingt ist Ihre Anfrage leider nicht rechtzeitig bearbeitet worden, dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Die von Ihnen allgemein angefragten Gutachten mit der Bezeichnung - Bodengrundgutachten - liegen hier nicht vor. Daher möchte ich Sie bitten, die Anfrage zu konkretisieren. Sowohl die Beseitigung vorhandener Altlasten, die Profilierung von PHOENIX See und Emscher sowie Maßnahmen zur Baugrundvorbereitung der Entwicklungsflächen wurden im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Konzentrationswirkung über sogenannte Sanierungspläne nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodenSchG) geregelt. Diese Sanierungspläne liegen beim Umweltamt der Stadt Dortmund, der Unteren Bodenschutzbehörde. Sofern Sie diese Informationen wünschen bitte ich um einen Hinweis, dann würde ich Ihre Anfrage an das zuständige Fachamt weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung. Sollte kein Baugrundgutachten (Boden…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee [#151278]
Datum
25. Juli 2019 13:17
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung. Sollte kein Baugrundgutachten (Bodengutachten) für die öffentlichen Flächen vorliegen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Anfrage an die zuständige Stelle des Umweltamtes der Stadt Dortmund weiterleiten könnten um die dortigen Sanierungspläne anfragen zu können. Vielen herzlichen Dank und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage von Herrn Antragsteller/in leite ich Ihnen hiermit weiter. Die ursprün…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
WG: AW: Antwort: WG: AW: Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee [#151278]
Datum
25. Juli 2019 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage von Herrn Antragsteller/in leite ich Ihnen hiermit weiter. Die ursprüngliche Anfrage von Herrn Antragsteller/in an das Stadtplanungsamt sowie meine Antwort leite ich Ihnen zur Information im Anschluss ebenfalls weiter. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Umweltamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 25.07.2019 an…
Von
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Betreff
Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee [#151278]
Datum
5. August 2019 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
13,0 MB
geschwärzt
8,9 MB
geschwärzt
10,3 MB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Umweltamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 25.07.2019 an das Umweltamt weitergeleitet. In Ihrer Anfrage erbitten Sie die Übersendung aller die öffentlichen Flächen betreffenden Baugrundgutachten. Üblicherweise wird unter dem Begriff "Baugrundgutachten" das Ergebnis von Untersuchungen verstanden, die ausschließlich den Verdichtungsgrad und die statische Eignung des Untergrundes für eine Bebauung betrachten. Ich nehme allerdings an, dass Sie mit Ihrer Anfrage auf den Zustand des Untergrundes grundsätzlich abzielen und darüber hinaus auch Aussagen über die chemische Qualität benötigen. Ich übersende Ihnen daher gutachterliche Stellungnahmen und Berichte, die zum einen die chemische und zum anderen die geo- und erdbautechnische Qualität der heutigen Grundstücksflächen betrachten. Die im Auftrag der Phönixsee Entwicklungsgesellschaft mbH erstellten Berichte dokumentieren den Zustand der Grundstücksflächen nach der Flächensanierung. Sie waren Grundlagen für die Grundstücksverkäufe. Eine Differenzierung zwischen den heute privaten und öffentlichen Flächen wird in den Berichten nicht vorgenommen. Es handelt sich um drei Dokumente, die die Plangebiete "Wohnen Nord", "Wohnen Süd" und "Gewerbe" (im Westen und Südwesten) betreffen. Die Zurverfügungstellung der Dokumente erfolgt mit Zustimmung der Phönixsee Entwicklungsgesellschaft mbH. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner persönlichen Daten an Dritte und bitte um Schwärzung in Ihren Veröffentlichungen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen. ... Mit freundlichen Gr…
An Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baugrundgutachten öffentliche Flächen Phoenixsee [#151278]
Datum
5. August 2019 10:09
An
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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