Baukindergeld

Den Vertrag, sowie sämtliche Anlagen des Vertrages über das Baukindergeld zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
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Uli König
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag, sow…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Uli König
Betreff
Baukindergeld [#34230]
Datum
26. Oktober 2018 16:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag, sowie sämtliche Anlagen des Vertrages über das Baukindergeld zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uli König <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Uli König

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
WG: Anfrage des Herrn U. König nach dem IFG Sehr geehrter Herr König, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Okto…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: Anfrage des Herrn U. König nach dem IFG
Datum
2. November 2018 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr König, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Oktober 2018. Sie bitten um Zusendung des Vertrages zwischen dem Bund vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und der KfW Bankengruppe über die Durchführung des Baukindergelds nebst Anlagen. Der Vertrag ist noch in der Endabstimmung innerhalb der Bundesregierung und bedarf anschließend noch der Zustimmung des Bundesrechnungshofs. Dies nimmt noch etwas Zeit in Anspruch. Die KfW wurde daher durch das BMI bereits durch ein mit den zuständigen Ressorts abgestimmtes Auftragsschreiben als vorläufige Grundlage für ihr Tätigwerden mit der Durchführung des Baukindergeldes beauftragt. Der Vertrag wird im Übrigen im Wesentlichen lediglich das Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien (wie Vertragslaufzeit, Vergütung, Berichtspflichten, Kündigungsrechte) regeln, während das Ihnen bekannte, ebenfalls ressortabgestimmte Merkblatt der KfW zum Baukindergeld die wesentlichen Programmbestimmungen und Begriffsdefinitionen enthält. Daher wäre es evtl. hilfreich und zu empfehlen, dass Sie uns das konkrete Anliegen mitteilen, damit wir eine sachgerechte Auskunft erteilen können. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Mit freundlichen Grüßen