Bauliche Entwicklung des Campus der Tesla-Gemeinschaftsschule Conrad-Blenkle-Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie uns Folgendes zu:
den Auszug aus dem Aktenplan bezüglich der Errichtung einer MEB für die Teslaschule sowie
alle diesbezüglichen Unterlagen inklusive des Schrift- und Mailverkehrs, insbesondere
Lageplan/Entwurfsplan und aktuelles Konzept für den gesamten Tesla-Campus
Entwurfsplan für die Gestaltung der Freianlagen
aktuellen Zeitplan inkl. Abriss des SK-Schulbaus, Errichtung der MEB, Umzug der Grundstufe, Abriss der Sporthalle, Errichtung der Sport- und Mehrzweckhalle, Gestaltung der Außenanlagen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen unseres Erachtens nicht vor.
Wir stellen diese Anfrage als gemeinnütziger Verein. Wir möchten Sie darum bitten, uns vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Wir verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweisen wir auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitten Sie, die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten.
Wir möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde wir nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.
Wir möchten Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Sabrina Engelmeier, Anka Stahl
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. Juli 2015
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28. August 2015
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