Baumaßnahme K59 Bega Sibbentrup

Anfrage an: Kreis Lippe

Die K59 wird offensichtlich in kürze (zum wiederholten Mal in Unkenntnis der hiesigen Bevölkerung) vollgesperrt. Die Beschilderung wurde bereits bereit gelegt. << Adresse entfernt >>. um welche Baumaßnahme handelt es sich 2. wurde die Bevölkerung von Ihnen Informiert, wenn nicht, von wem kam die VRAO ?
3. sind Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und Entsorgungsunternehmen ( Hilfsfristen) informiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumaßnahme K59 Bega Sibbentrup [#<< Adresse entfernt >>8<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>73]
Datum
23. Februar 2020 19:36
An
Kreis Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die K59 wird offensichtlich in kürze (zum wiederholten Mal in Unkenntnis der hiesigen Bevölkerung) vollgesperrt. Die Beschilderung wurde bereits bereit gelegt. << Adresse entfernt >>. um welche Baumaßnahme handelt es sich 2. wurde die Bevölkerung von Ihnen Informiert, wenn nicht, von wem kam die VRAO ? 3. sind Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und Entsorgungsunternehmen ( Hilfsfristen) informiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. << Adresse entfernt >> Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: << Adresse entfernt >>8<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>73 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/<< Adresse entfernt >>8<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>73/upload/2e29e9a7c69dc<< Adresse entfernt >>88429eb53fd4fde6<< Adresse entfernt >>aae5360be/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreis Lippe
AW: Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega [#<< Adresse entfernt >>8<< Adresse entfernt >>284…
Von
Kreis Lippe
Betreff
AW: Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega [#<< Adresse entfernt >>8<< Adresse entfernt >>284]
Datum
25. Februar 2020 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,8 KB
image002.png
23,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in die Kollegin von der Gemeinde Dörentrup sowie des EB Straßen Kreis Lippe haben mir Ihre "Anfragen" zuständigkeitshalber weitergeleitet. << Adresse entfernt >>. Frage : Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um eine Kabelverlegung eines 30 KV (Kilovolt) Stromkabels um Ihre Stromversorgung zu sichern 2. Frage: Die Verkehrsrechtliche Anordnung wurde vom Kreis Lippe bereits am 07.02.2020 an die ausführende Firma mit Beginn der Baumaßnahmen ab dem << Adresse entfernt >>0.02.2020 erteilt. Meine erteilte VRAO (Verkehrsrechtliche Anordnung) beinhaltet insgesamt 3. Bauabschnitte wobei die VOLLSPERRUNG Sibbentruper Straße der 3te und letzte Bauabschnitt ist. Darüber hinaus hat mir die ausführende Firma heute mitgeteilt, dass erst heute mit dem Bauabschnitt III: VOLLSPERRUNG Sibbentruper Straße von Ortsausgang Sibbentrup bis B 66 in der Zeit vom 24.02. - 03.04.2020 begonnen wurde und die "Handzettel" am heutigen Tage 25.02.2020 verteilt werden. Somit auch die Anwohner des "Waldweges" << Adresse entfernt >>. 3. Frage: selbstverständlich haben alle Straßenbaulastträger als auch die Leitstelle des Kreises Lippe (das ist die Feuerwehr und Krankenwagen) und die Polizei eine Durchschrift meiner erwähnten VRAO (Verkehrsrechtlichen Anordnung) erhalten. Die Müllabfuhr bzw. Entsorgungsunternehmen wurden von der ausführenden Baufirma unterrichtet. Ich hoffe ich konnte alle Ihre Fragen hinreichend beantworten. Damit erachte ich diese Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen