Baumaßnahmen auf dem Tempelhofer Feld

Genehmigungen nach § 9 Abs. 2 Thf-Gesetz Befristete Errichtung von Anlagen für Flüchtlinge und Asylbegehrende.

Im Februar begannen lt. Pressemitteilung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten die Baumaßnahmen für die geplanten Tempohomes zur Unterbringung von Geflüchteten auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Ebenso begannen am Columbiadamm die Baumaßnahmen für den Zirkus Cabuwazi.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2017
  • Frist
    18. März 2017
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Paul Decruppe
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Paul Decruppe
Betreff
Baumaßnahmen auf dem Tempelhofer Feld [#20328]
Datum
14. Februar 2017 07:53
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigungen nach § 9 Abs. 2 Thf-Gesetz Befristete Errichtung von Anlagen für Flüchtlinge und Asylbegehrende. Im Februar begannen lt. Pressemitteilung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten die Baumaßnahmen für die geplanten Tempohomes zur Unterbringung von Geflüchteten auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Ebenso begannen am Columbiadamm die Baumaßnahmen für den Zirkus Cabuwazi.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Decruppe <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Decruppe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Decruppe

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (In dem Brief wird die Einsicht in zwei Genehmigungen …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
188,4 KB
geschwärzt
230,8 KB
(In dem Brief wird die Einsicht in zwei Genehmigungen nach § 9 ThF-Gesetz gewährt. Die Genehmigungen sind dem Brief in Kopie als Anlage beigefügt. Eine Verwaltungsgebühr für die Akteneinsicht wird in diesem Fall aufgrund des geringen Aufwandes nicht erhoben.) Der gescannte Brief wird in den nächsten Tagen hochgeladen.