Baumängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude

Eine Liste der behobenen und der noch bestehenden Baumängel am C.A.R.L.-Hörsaalgebäude in Aachen, welche einen Schaden von mindestens 10.000€ verursacht haben, eine grobe Beschreibung der Auswirkungen dieser Mängel auf den (Lehre-)Betrieb des C.A.R.L. sowie die Gründe für diese Mängel

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude [#177344]
Datum
27. Januar 2020 20:54
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der behobenen und der noch bestehenden Baumängel am C.A.R.L.-Hörsaalgebäude in Aachen, welche einen Schaden von mindestens 10.000€ verursacht haben, eine grobe Beschreibung der Auswirkungen dieser Mängel auf den (Lehre-)Betrieb des C.A.R.L. sowie die Gründe für diese Mängel
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177344
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-40-250-IFG 20-AFM-060 Sehr geehrteAntragsteller/in Über Informationen zu den behobenen und de…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Baumängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude [#177344]
Datum
26. Februar 2020 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
100-GR-Ban 600-40-250-IFG 20-AFM-060 Sehr geehrteAntragsteller/in Über Informationen zu den behobenen und den noch bestehenden Baumängel am C.A.R.L.-Hörsaalgebäude in Aachen, welche einen Schaden von mindestens 10.000 € verursacht haben, verfügt der BLB NRW nicht. Weil es sich um Gewährleistungsmängel handelt, werden Informationen über die Schadenshöhe im BLB NRW nicht erfasst. Eine Beschreibung der Auswirkungen der Mängel auf den (Lehre-) Betrieb des C.A.R.L. wird hier ebenfalls nicht erfasst. Diesbezüglich können ggfs. Informationen bei der RWTH vorliegen. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich Sie, mir Ihre zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen