Baumängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude

Eine Liste der behobenen und der noch bestehenden Baumängel am C.A.R.L.-Hörsaalgebäude, welche einen Schaden von mindestens 10.000€ verursacht haben, eine grobe Beschreibung der Auswirkungen dieser Mängel auf den (Lehre-)Betrieb des C.A.R.L. sowie die Gründe für diese Mängel

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  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumängel beim C.A.R.L.-Hörsaalgebäude [#174696]
Datum
20. Januar 2020 16:36
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der behobenen und der noch bestehenden Baumängel am C.A.R.L.-Hörsaalgebäude, welche einen Schaden von mindestens 10.000€ verursacht haben, eine grobe Beschreibung der Auswirkungen dieser Mängel auf den (Lehre-)Betrieb des C.A.R.L. sowie die Gründe für diese Mängel
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174696
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Ihre IFG-Anfrage zu Baumängeln im C.A.R.L. Mein Zeichen: 90/20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer obigen A…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu Baumängeln im C.A.R.L.
Datum
27. Januar 2020 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Mein Zeichen: 90/20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer obigen Anfrage teile ich mit, dass zu Baumängeln am C.A.R.L. ab einer Schadenshöhe von 10.000,- € hier an der RWTH Aachen keine Informationen im Sinne des § 3 IFG NRW vorliegen. Das Gebäude gehört dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW; die Baumängel werden daher von dort verwaltet. Mit freundlichem Gruß