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Baumbestandsveränderung aufgrund des Windkraftanlagenbaus auf dem Gelände der ehemaligen Bunkeranlage Ladeburg (16321)

Angaben darüber, ob für die neue entstehende Windkraftanlage auf dem ehemaligen Bunkergelände (zwischen Ladeburg und Lobetal) Bäume weichen mussten (=gefällt wurden) und ob dafür Ersatzpflanzungen stattfanden oder stattfinden werden.

Sollte Ihre Behörde nicht zuständig sein, so bitte ich um Weiterleitung an/Verweis auf die Ihrer Meinung nach zuständige Behörde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumbestandsveränderung aufgrund des Windkraftanlagenbaus auf dem Gelände der ehemaligen Bunkeranlage Ladeburg (16321) [#191637]
Datum
27. Juni 2020 09:28
An
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben darüber, ob für die neue entstehende Windkraftanlage auf dem ehemaligen Bunkergelände (zwischen Ladeburg und Lobetal) Bäume weichen mussten (=gefällt wurden) und ob dafür Ersatzpflanzungen stattfanden oder stattfinden werden. Sollte Ihre Behörde nicht zuständig sein, so bitte ich um Weiterleitung an/Verweis auf die Ihrer Meinung nach zuständige Behörde.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191637/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem AIG, BbgUIG, VIG ist im Landesamt für Umwelt (LfU) eingegangen u…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
AW: Baumbestandsveränderung aufgrund des Windkraftanlagenbaus auf dem Gelände der ehemaligen Bunkeranlage Ladeburg (16321)
Datum
2. Juli 2020 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem AIG, BbgUIG, VIG ist im Landesamt für Umwelt (LfU) eingegangen und wird durch das Überwachungsreferat T22 unter Mitwirkung der oberen Naturschutzbehörde des LfU bearbeitet. Mit freundlichem Gruß
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Ihr Antrag nach dem AIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf meine Eingangsbestätigung vom 02.07.202…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG
Datum
22. Juli 2020 13:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf meine Eingangsbestätigung vom 02.07.2020. Wie ich Ihnen darin bereits mitgeteilt habe, ist zur Beantwortung Ihrer Anfrage die Beteiligung weiterer Fachbereiche im Landesamt für Umwelt erforderlich. Ich bitte um Verständnis, dass die Beantwortung nicht vor dem 12.08.2020 sichergestellt werden kann. Mit freundlichem Gruß

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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Antwort auf Ihren Antrag nach AIG/UIG Sehr geehrteAntragsteller/in mit beigefügtem Schreiben erhalten Sie auf Ihr…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
Antwort auf Ihren Antrag nach AIG/UIG
Datum
10. August 2020 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beigefügtem Schreiben erhalten Sie auf Ihre o.g. Anfrage die Antwort vom Landesamt für Umwelt. Mit freundlichem Gruß